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Kassen wollen nicht zahlen

Streit ums Geld im Sterbezimmer

<b>Mit dem Tod</b> erlöschen die Ansprüche: Krankenkassen zögern Klagen auf Palliativversorgung oft zynisch hinaus. Foto: Martina Berg

Mit dem Tod erlöschen die Ansprüche: Krankenkassen zögern Klagen auf Palliativversorgung oft zynisch hinaus. Foto: Martina Berg

Trotz Zusagen aus der Politik und 200 Millionen zweckbestimmten Euro müssen viele Patienten ihr Recht auf eine ambulante Palliativversorgung einklagen.

Ihr Ehemann war im Krankenhaus gestorben, der Vater auch. Als die 87-jährige Mutter sterbenskrank wurde, wollte Annelie Drolshagen ihr dieses Ende ersparen. Die Bochumer Erzieherin ließ sich beurlauben und wählte den Palliativarzt Matthias Thöns für die medizinische Betreuung aus. »Wir haben das Sterben meiner Mutter in den eigenen vier Wänden als eine wirklich positive Erfahrung erlebt, die wir allen Menschen nur wünschen können«, sagt Annelie Drolshagen.

Mit einer Einschränkung, fügt sie hinzu: »Ich musste die Übernahme der Behandlungskosten für meine Mutter bei der Krankenkasse einklagen.«

Erfolg hatte Annelie Drolshagen damit nicht. Ihre Mutter starb während der juristischen Auseinandersetzung. Die »Klage im Eilverfahren« wurde ablehnt. »Die Kasse hat das Verfahren so lange hinausgezögert, bis sie nicht mehr zahlen musste, weil meine Mutter tot war«, empört sich die 58-jährige Erzieherin. »Dabei hat doch mittlerweile jeder Patient das Recht auf eine ambulante Palliativversorgung.«

Tatsächlich besagt ein Gesetz vom April 2007, dass todkranke Menschen ihre letzten Wochen nicht im Krankenhaus verbringen müssen, sondern Anspruch auf eine Schmerzbehandlung in den eigenen vier Wänden haben. Erst vor drei Wochen haben sich die Krankenkassen auf sogenannte »Ausführungsbestimmungen zur spezialisierte ambulante Palliativversorgung« (SAPV) geeinigt.

Darin legen sie fest, welche Ärzte und Pflegekräfte die Patienten in ihren letzten Lebenswochen betreuen dürfen. Wer die notwendigen Qualifikationen mitbringt, kann einen Vertrag mit den Kassen schließen und bekommt seine Leistung entsprechend vergütet.

Doch die Hürden für die SAPV sind hoch. Zu hoch, meint Matthias Thöns. »Mit den aufgestellten Kriterien ist eine flächendeckende Palliativversorgung in Deutschland gefährdet«, sagt der Bochumer Mediziner. So müsse ein Arzt nicht nur eine 160-stündige Palliativweiterbildung nachweisen, sondern mindestens 75 Palliativpatienten versorgt haben, bevor er von den Kassen als Vertragsarzt akzeptiert würde. »Ein Hausarzt hat aber meist nur zwei Palliativ-Patienten pro Jahr, so dass er erst nach 35 Jahren einen Vertrag schließen kann.«

»Unter diesen Voraussetzungen ist es für viele Ärzte nicht attraktiv, sich in Palliativmedizin fortzubilden«, erklärt Thöns. Er selbst könne sich sein Engagement nur leisten, weil er als Anästhesist mit eigener Praxis gut verdiene. Der Bochumer Arzt hat sich vor drei Jahren zum Palliativmediziner weitergebildet und seitdem rund 100 Patienten betreut - Tag und Nacht für bislang 1,56 Euro pro Hausbesuch.

Mit einigen Kassen hat er Verträge schließen können, so dass er für die Schmerzbehandlung eines Sterbenden nun insgesamt eine Pauschale von 300 Euro bekommt.

Thöns erfüllt nach den neuen Bestimmungen der Kassen alle Voraussetzungen für die SAPV, die Behandlungskosten wollten einige Krankenkassen bislang trotzdem nicht übernehmen. »Die meisten zahlen erst nach einer ‚Klage im Eilverfahren'«, erzählt der Mediziner.

Es sei denn, der Patient sterbe während des Prozesses, dann bleibe er auf seinen Behandlungskosten sitzen. Thöns schätzt, dass bundesweit bereits 105.000 Menschen »ohne ausreichende Finanzierung - und deshalb wohl auch ohne ausreichende Versorgung« zuhause gestorben sind.

Der Bochumer Anästhesist betreut seine Patienten auch ohne die Kostenzusage der Krankenkassen, denn er hält das Sterben zuhause ohne Schmerzen für ein Grundrecht. Bislang sei die Bundesrepublik in dieser Hinsicht ein Entwicklungsland, kritisiert Thöns. »Von den rund 800.000 Menschen, die jedes Jahr sterben, bekommen nur vier Prozent eine angemessene Palliativversorgung.«

Gemeinsam mit dem Palliativnetz Bochum kämpft der Mediziner nun für eine flächendeckende ambulante Schmerz- und Sterbebegleitung. Schließlich habe die Politik dies zugesagt und den Kassen dafür bisher über 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. »Es ist ein Skandal, dass sie dieses Geld einfach sparen«, schimpft Thöns.

Dabei würden die Krankenkassen von einer guten ambulanten Schmerzbehandlung durchaus profitieren, glaubt der Mediziner. »Sie sparen Millionen Euro, weil dann die teuren Notarzteinsätze für sterbenskranke Menschen und viele Krankenhausaufenthalte überflüssig werden.«

Internet: www.palliativnetz-bochum.de

Autorin: Sabine Damaschke

Dieser Beitrag wurde am 28.8.2008 um 19.00 Uhr veröffentlicht.

Kommentare lesen
Schallblech schrieb am 29.08.2008 08:21:

Das ist doch erbärmlich, was sich die Kassen da leisten. Solidargemeinschaft Krankenkasse? Das ist wohl für immer vorbei....

Klaus-Heinrich schrieb am 31.08.2008 19:48:

Ja, da kommt mir richtig die Galle hoch. Schlimm ist, daß die Ansprüche mit dem Tod erlöschen (die, die durch die Pflege bis zum Tod entstehen). Das muss schnellstens abgeschafft werden, Kosten müssen den Angehörigen auch rückwirkend erstattet werden.
Prozesse anzustreben mit dem Ziel, daß die Betroffenen vor dem Urteil ins Gras beißen, ist zynisch und ein echter Skandal. Pfui!

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