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Begriffsverwirrung

Wie denn nun - Pfarrer oder Pastor?

Frage: Schon lange denke darüber nach, worin der Unterschied zwischen einem Pastor und einem Pfarrer besteht oder ob es da überhaupt einen Unterscheid gibt. So manch einer hat schon versucht mir eine Antwort zu geben, aber ganz klar ist es mir bis heute nicht.

Antwort: Eine glasklare Antwort wird es wohl auch nicht geben, weil hier konfessionelle und regionale Unterschiede ein Rolle spielen und der alltägliche Sprachgebrauch sich sowieso nicht an das hält, was „offiziell“ Dienstbezeichnung ist. Hier aber trotzdem ein Versuch der Klärung auch wenn sich der Nebel nicht ganz lichten dürfte ...

In Norddeutschland hat sich traditionell die Bezeichnung Pastor (=Hirte) eingebürgert und wird auch hauptsächlich so gebraucht. Doch auch hier ist die amtliche Bezeichnung für einen Theologen nach dem zweiten theologischen Examen und mit der Ordination Pfarrer.

Dann gibt es die Frauen und Männer, die ohne eine akademisch-theologische Ausbildung im Gemeindedienst ihre Gaben einbringen. Sie tragen in den Landeskirchen der EKD die Amtsbezeichnung Pfarrverwalter oder Pfarrverwalterin. Sie werden jedoch auch mit Pastor oder Pastorin angeredet, weil das einfach besser klingt und das beschreibt, was sie sind. Also gibt das Wort Pastor keinen klaren Hinweis auf die absolvierte Ausbildung der Amtsperson. Übrigens ist in den evangelischen Freikirchen die Bezeichnung Pastor die gebräuchliche.

Das Wort Pfarrer ist eine germanische Wortbildung, die sich aus dem Griechischen paroikía (aus para für ‚in der Nähe’, ‚nahe bei’) und oikos (Haus) zusammengesetzt. Die Parochie (= Nachbarschaft) ist also das Amtsgebiet eines Pfarrers, der Bereich, um das Pfarrhaus, für das er verantwortlich ist. Pfarrer/Pfarrerin ist neben Pastor bzw. Pastorin eine gleichbedeutende und gleichwertige Bezeichnung für ordinierte Theologen. Doch ist die Amtsbezeichnung schon längst nicht mehr an die Parochie, also an die Gemeinde gebunden. Es gibt Funktionspfarrämter etwa im Krankenhaus oder in der Schule und verschiedene Bereiche in denen ein Pfarrer/ ein Pastorin arbeiten kann, ohne den Titel abzulegen. Beispiel sind Pfarrerinnen und Pastoren, die als Abgeordnete im Land- oder Bundestag tätig sind. Oder auch solche, die wegen einer längeren Familienphase ihr Amt ruhen lassen. Unter bestimmten rechtlichen Bedingungen bleiben ihnen die Ordinationsrechte erhalten und auch ihr „geistlicher“ Titel.

Also kann man im evangelischen Raum mit beiden Bezeichnungen nicht viel verkehrt machen.

Schwieriger wird der Gebrauch beider Begriffe in der Katholischen Kirche. Aber das lassen wir mal ein anderes Kapitel sein.

Dieser Beitrag wurde am 9.5.2008 um 15.37 Uhr veröffentlicht.

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