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»Ökumenische Trauung« - immer wieder Fragen

Die kirchliche Trauung - katholisch, evangelisch, ökumenisch? Die Entscheidung kann Zündstoff in den Familien sein. Foto: Mat Hayward Photo

Die kirchliche Trauung - katholisch, evangelisch, ökumenisch? Die Entscheidung kann Zündstoff in den Familien sein. Foto: Mat Hayward Photo

Frage: Neulich kam in einer Gesprächsrunde das Thema Ökumenische Trauung auf. Jemand sagte, dass im Traugespräch beim katholischen Priester auch der evangelische Partner/die evangelische Partnerin gegenüber dem Priester versprechen muss, die Kinder katholisch zu erziehen. Das kann ich mir gar nicht vorstellen, da wir als Evangelische Christen doch nicht der katholischen Kirche gegenüber verantwortlich sind.

Harald: Das Thema ökumenische Trauung führt immer wieder zu Unklarheiten, weil es sie streng genommen gar nicht gibt. Der Begriff »ökumenisch« ist hier missverständlich gebraucht, da er vorgibt, beide Konfessionen seien zu beiden Teilen (gleichberechtigt) an der Trauung beteiligt. Soweit sind wir aber in der Ökumene leider noch nicht.

Rein kirchenrechtlich gibt es gar keine ökumenische Trauung. Was es gibt, ist entweder eine katholische Trauung unter Beteiligung eines evangelischen Pfarrers oder umgekehrt. Obwohl beide Geistliche anwesend sind, muss die Trauung doch bei einer der beiden Konfessionen geschlossen werden. Das ist in der Regel diejenige, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Allerdings muss das Brautpaar zur Vorbereitung der Feier Gespräche mit beiden Pfarrern führen.

Was hat es nun mit der Taufe, der religiösen Erziehung des Kindes/der Kinder auf sich, die aus der Ehe hervorgehen? Tatsächlich hatten sich in der Vergangenheit während des Brautgespräches mit dem katholischen Geistlichen der katholische und evangelische Partner zu verpflichten, das Kind/die Kinder im katholischen Glauben zu erziehen, was eine katholische Taufe voraussetzte.

Zum Glück sind die Regeln heute anders. Der katholische Partner verpflichtet sich gegenüber dem Priester und beurkundet im sogenannten »Brautexamensprotokoll«, das Kind/die Kinder im eigenen Glauben zu erziehen, mit der einschränkenden Bemerkung »soweit das in ihrer Ehe möglich ist«. Der evangelische Partner muss sich zu dieser Frage nicht äußern. Damit ist es den Eheleuten freigestellt, in welchem Glauben sie Kinder erziehen.

Die Erfahrung zeigt, dass der größte Druck in dieser Frage nicht von der Kirche oder den Eheleuten selber kommt, sondern aus deren Familien. Hier sind zum Teil starke Erwartungen vorhanden, bestehen Familientraditionen, welche die Konfessionsfrage zu einem heiklen Punkt machen.

Wichtig ist deshalb, dass sich die Ehepartner beizeiten über diese Fragen unterhalten und einen klaren gemeinsamen Standpunkt finden den sie auch leben.

Dieser Beitrag wurde am 13.2.2008 um 15.17 Uhr veröffentlicht.

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