Bestattungen
Evangelischer Friedhof - offen für alle?

Wer darf auf diesem evangelischen Friedhof bestattet werden? Nicht alle. Es gibt Richtlinien. Foto: hama
Alice hat folgende Frage: "In meinem Ortsteil gibt es einen evangelischen und einen katholischen Friedhof. Können Verstorbene, die aus der Kirche ausgetreten sind oder einer anderen Glaubensrichtung (z.B. neuapostolisch) angehören, auf einem evangelischen Friedhof bestattet werden? Wie ist das bei türkisch-stämmigen Mitbürgern, deren Leichnam nicht in die Türkei überführt wird?"
Harald hat dies herausgefunden: Liebe Alice - gar nicht so leicht, Deine Frage zu beantworten. Aber mit Hilfe der Friedhofs-Mustersatzung, nach der alle Satzungen evangelischer Friedhöfe aufgebaut sind, müsste es gehen.
Als erstes ist die Frage zu klären, ob neben dem konfessionellen Friedhof noch ein kommunaler Friedhof in Deinem Stadtteil existiert. Falls das nicht der Fall ist, hat der konfessionelle Friedhof einen sogenannten "Monopolcharakter". Das bedeutet dann: Hier haben alle Bürger des Stadtteils, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit das Recht, bestattet zu werden. Unter diesen Umständen ist also auch der evangelische Friedhof offen für alle Menschen im Wohnort. Diese Monopol-Situation scheint aber eher die Ausnahme zu sein.
Anders verhält es sich, wenn ein kommunaler Friedhof existiert. Hier sagt die Satzung, dass "verstorbene Gemeindeglieder der Evangelischen Kirchengemeinde und sonstige Personen, die bei ihrem Tod ein Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte besaßen" hier bestattet werden dürfen.
Ferner dürfen Gemeindeglieder anderer evangelischer Gemeinden und "ortsansässige Angehörige" von Kirchen und Gemeinschaften, die der ACK angehören, bestattet werden.
Hinter der Abkürzung ACK verbirgt sich die "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen". Das ist ein Verbund zu dem die beiden großen Volkskirchen gehören, aber auch die freien evangelischen Gemeinden, die orthodoxen Kirchen, nicht aber Sondergemeinschaften wie die Neuapostolische Kirche, die Mormonen oder die Zeugen Jehovas. Menschen muslimischen Glaubens gehören ebenfalls nicht dazu.
Allerdings gibt es eine Öffnungsklausel, die der Friedhofsträgerin, als die Kirchengemeinde, erlaubt, "ausnahmsweise" auch andere Verstorbene zu bestatten. Ob dies geschieht und wenn ja, wie oft davon Gebrauch gemacht wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Zurück zu Deiner Frage. Die Bestattung von Menschen mit neuapostolischem und muslimischem Glauben ist also nicht vorgesehen - es sei denn, die Kirchengemeinde stimmt dem auf Antrag zu.
Wie ich aus dem Leitfaden der westfälischen Landeskirche (Christen und Muslime) entnehme, ist es für gläubige Muslime sowieso ein Problem, auf einem konfessionellen Friedhof bestattet zu werden, wenn nicht ein eigenes Gräberfeld speziell für ihre Religion existiert. In dem Leitfaden heißt es: "Nach islamischem Verständnis gibt es kein zeitlich begrenztes Ruherecht auf Friedhöfen. Durch Grabpflegearbeiten, wie wir sie kennen, kann nach islamischem Verständnis die Ruhe eines Toten gestört werden. Außerdem besteht für Muslime die Vorschrift, dass sie nicht zwischen Nichtmuslimen bestattet werden dürfen."
Deine Frage Alice, erinnert Manchen sicher noch an vergangenen Zeiten und Geschichten, in denen auf katholischen Friedhöfen keine evangelischen Christen beerdigt werden durften und sicher auch umgekehrt.
Aber das ist Gott sei Dank Vergangenheit.
Dieser Beitrag wurde am 29.10.2009 um 16.00 Uhr veröffentlicht.
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