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Die freie Auswahl?

Jugendliche überlegen sich gut, bei welchem Pfarrer sie Unterricht haben wollen. KU im Jahr 1949. Foto: Lachmann/Wikipedia

Jugendliche überlegen sich gut, bei welchem Pfarrer sie Unterricht haben wollen. KU im Jahr 1949. Foto: Lachmann/Wikipedia

Ein User hat eine Frage an Harald: Wenn jemand sein Kind aus welchen Gründen auch immer, nicht in der eigenen Gemeinde konfirmieren lassen will, gibt es da Möglichkeiten? Kann man es einfach in der anderen Gemeinde anmelden oder ist dazu ein Dispens oder so etwas von der eigenen Gemeinde nötig?

Lieber User. Zunächst die guten Nachricht. Eine Konfirmation des Jugendlichen in einer anderen evangelischen Gemeinde ist grundsätzlich möglich und wird auch gar nicht so selten praktiziert, aus den unterschiedlichsten Gründen.

Doch um die Genehmigung der Heimatgemeinde in Form einer "Dimissoriale" kommt man nicht herum. Ich meine, das macht auch Sinn, um nicht ungute Stimmung zwischen Gemeinden und Pfarrern zu stiften. Einer sollte wissen, was der andere tut. Rechtlich festgelegt ist diese "Dimissoriale" in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen und zwar im Artikel 27. Um diese Erlaubnis muss manaber nicht bitten und betteln, denn die "pfarramtliche Bescheinigung" kann eigentlich nicht verweigert werden (dazu sagt der Absatz 2 im Artikel 27 etwas). Es gibt sogar die Möglichkeit, die landeskirchlichen Grenzen zu überschreiten, falls man in Nachbarschaft einer anderen Landeskirche wohnt. Aber das Verfahren ist dann etwas aufwendiger und wohl auch langwieriger.

Eingetragen wird die Taufe allerdings in der Heimatgemeinde, also in der Gemeinde, in welcher der Konfirmand/die Konfirmandin seinen/ihren Wohnsitz hat.

Zum genauen Nachlesen empfehle ich die Kirchenordnung, die auf der Homepage der westfälischen Landeskirche (Downloadbereich) einzusehen ist und auch heruntergeladen werden kann.

Ich hoffe, es war hilfreich.

Herzlich, Harald

Dieser Beitrag wurde am 27.1.2012 um 15.17 Uhr veröffentlicht.

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