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Eigene Sendezeit

Zeugen Jehovas wollen auf die Deutsche Welle

<b>Sendestudio</b> in der »Deutschen Welle«: Die Zeugen Jehovas fordern jetzt eigene Sendezeit im DW-Programm. Foto: www.dw-world.de

Sendestudio in der »Deutschen Welle«: Die Zeugen Jehovas fordern jetzt eigene Sendezeit im DW-Programm. Foto: www.dw-world.de

Die Zeugen Jehovas haben Sendezeiten bei der Deutschen Welle gefordert.

Die Religionsgemeinschaft wolle unter Berufung auf das Deutsche Welle Gesetz Sendezeiten für sich in Anspruch nehmen, sagte ein Sprecher des Senders dem epd. Die Juristen des Senders prüften derzeit, ob tatsächlich ein Anspruch bestehe. Da es sich um einen Präzedenzfall handele, werde der Fall anschließend auch der Aufsicht der Deutschen Welle, dem Beauftragten für Kultur und Medien, zur Prüfung übergeben werden.

Das Deutsche Welle Gesetz schreibt in Paragraf 17 vor, dass den Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und der Jüdischen Gemeinde auf Wunsch angemessene Sendezeiten zur Übertragung gottesdienstlicher Handlungen und Feierlichkeiten oder sonstiger religiöser Sendungen einzuräumen sei.

Andere Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts müssten angemessen berücksichtigt werden.

Die Deutsche Welle übernimmt zurzeit wöchentlich in ihren Hörfunkprogrammen das Wort zum Sonntag der ARD. Jeden Sonntag werden im Wechsel evangelische und katholische Gottesdienste gesendet.

Einmal im Monat wird im Fernsehen die halbstündige Sendung Glaubenssachen gezeigt, die thematisch von den Senderbeauftragten der Kirchen gestaltet wird.

Zudem bietet die Deutsche Welle wöchentlich im Hörfunk das gleichnamige Religionsmagazin über Kurzwelle, Satellit und im Internet per Livestream an.

Die Deutsche Welle ist der deutsche Auslandssender. Sie bietet ihre Programme im Fernsehen, im Hörfunk und im Internet außer in Deutsch auch in zahlreichen anderen Sprachen an, unter anderem in Englisch, Spanisch und Arabisch. epd

Dieser Beitrag wurde am 7.7.2010 um 10.26 Uhr veröffentlicht.

Kommentare lesen
Schallblech schrieb am 07.07.2010 10:55:

Das war seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin 2005 zu befürchten (dass der Anspruch der Zeugen Jehovas auf Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehe).
Weiß eigentlich noch jemand, daß diese Lehre im 19. Jahrhundert von einem Amerikanmer erfunden wurde?

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