Urteil
Orgelmusik aus dem Dom muss geduldet werden
Eine Anwohnerin im niedersächsischen Verden muss die Kirchenmusik im benachbarten Dom hinnehmen.
Das Landgericht Verden wies heute in einem Zivilprozess eine Klage der Frau ab. Die Klägerin wollte erreichen, dass keine Töne mehr nach außen dringen, weil sie die Orgel- und Chormusik als penetrant und deprimierend empfindet. Die Musik bleibe in ihrer Lautstärke unter den Grenzwerten.
Überdies falle sie unter die verfassungsrechtlich zugesicherte Religionsfreiheit, begründete der Vorsitzende Richter Stefan Koch die Entscheidung. (AZ: 7 O 162/09)
Musik bleibt unter den Grenzwerten
Die Zivilkammer berücksichtigte auch, dass die Klägerin bereits 1972 in die direkte Nachbarschaft des Doms gezogen war und davon ausgehen musste, dass Kirchenmusik dort »ortsüblich« ist. Der Dom sei ein kulturelles und religiöses Zentrum, sagte Koch.
In Nachbarschaft zum Dom ist Orgelmusik »ortsüblich«
Auch wenn das Üben der Tonleiter auf einer Orgel »nicht die reine Freude« sei, so könne objektiv doch nicht von einer durch und durch deprimierenden Musik gesprochen werden. »Es sind sämtliche Klangfarben vorhanden«, so der Richter.
Der Konflikt schwelt bereits seit 2003.
Ein erster Gütetermin im Oktober war an der Klägerin gescheitert. Damals hatte Richter Koch der pensionierten Lehrerin angeboten, sie möge sich mit der Domgemeinde auf eine Mittagsruhe zwischen 13 Uhr und 15 Uhr einigen.
Musik nach 22 Uhr solle es nur in Ausnahmefällen und dann in leiser Tonart geben. Die Klägerin ließ sich jedoch nicht auf den Vorschlag ein.
Dom-Kirchenmusikdirektor Tillmann Benfer sagte, das Urteil sei absehbar gewesen. Trotzdem sei er nun erleichtert.
Klägerin prüft Berufungsmöglichkeit
Die Klägerin prüft nach Angaben ihres Rechtsanwaltes Gero Landzettel »ernsthaft« eine Berufung, die dann vor dem Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle verhandelt werden müsste. Seine Mandantin sei nach wie vor davon überzeugt, dass ihr Anliegen berechtigt sei, sagte Landzettel dem epd.
Die Sprecherin des Verdener Landgerichtes, Katharina Krützfeldt, ergänzte, das jetzt gesprochene Urteil sei kein Präzedenzfall. epd
www.landgericht-verden.de
www.dom-verden.de
Dieser Beitrag wurde am 18.11.2009 um 14.47 Uhr veröffentlicht.
| Kommentare lesen |
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| meinhardo schrieb am 18.11.2009 21:04: Ich finde, es ist eine gute Entscheidung des Gerichts und nachvollziehbar. Seit 1972 lebt die Familie in dem käuflich erworbenen Haus und strengt nun nach Jahren einen Gerichtsentscheid an das ist für mich nicht nachvollziehbar. Ein weiterer Artikel dazu mit Kommentaren ist auf folgender Webseite nachzulesen. http://meinhardo.word press.com/2009/10/26/gerichtsstreit-um-l aute-orgelmusik-aus-dem-dom-in-verden-un d-koln/ |
| JensMK schrieb am 18.11.2009 22:17: Diese Klage ist aufgrund der Fakten so absonderlich, dass sehr ernsthaft über psychisch/physische Untersuchungen bei der Klägerin nachgedacht werden sollte. Wer vor 37 Jahren in ein Haus neben einem Dom zieht sollte tatsächlich mit Glockenläuten und auch Orgelmusik rechnen. Die gleiche Situation haben Anwohner von Theatern, Opernhäusern, Moscheen, Fabriken und vieler anderer Bauobjekte. Vielleicht sollte die Dame ihr Haus verkaufen?! Ich denke, dass ein Wohngebäuder in einer solchen Lage enorme Summen einbringt im Verkauf.... |
| Schallblech schrieb am 19.11.2009 10:25: So absonderlich ist das garnicht, wenn man bedenkt, daß Einzelpersonen die Verbannung von Kruzifixen aus Schulen erreichen können :x Ich fürchte, das ist erst der Anfang.... |
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