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Totenruhe

Gericht verbietet Urnenbeisetzung im eigenen Garten

<b>Urnenbestattungen</b> gibt es schon seit mehreren tausend Jahren. In Deutschland dürfen Urnen nur auf Friedhöfen beigesetzt werden. Ausnahmen sind selten. Foto: Martina Berg

Urnenbestattungen gibt es schon seit mehreren tausend Jahren. In Deutschland dürfen Urnen nur auf Friedhöfen beigesetzt werden. Ausnahmen sind selten. Foto: Martina Berg

Nach dem Trierer Verwaltungsgericht hat auch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz eine Urnenbeisetzung im eigenen Garten nicht zugelassen.

Der bloße Wunsch, auf dem eigenen Grundstück beerdigt zu werden, rechtfertige keine Ausnahme vom Friedhofszwang, hieß es in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. (AZ: 7 A 11390/09.OVG). Nach Auffassung der Richter lässt das deutsche Bestattungsrecht nur dann Ausnahmen von der Friedhofspflicht zu, wenn ein berechtigtes Bedürfnis besteht und keine öffentlichen Interessen beeinträchtigt werden.

Der Friedhofzwang diene dazu, die Totenruhe zu respektieren.

Ein 75 Jahre alter Grundstückseigentümer hatte gegen den Landkreis Trier-Saarburg geklagt, weil er auf seinem eigenen Grundstück beerdigt werden wollte.

Das Verwaltungsgericht Trier hatte in einem ersten Urteil im November 2009 auf den in Deutschland bestehenden Friedhofszwang verwiesen.

Mit der Koblenzer Entscheidung ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier rechtskräftig. epd

Dieser Beitrag wurde am 18.2.2010 um 15.00 Uhr veröffentlicht.

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