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Urteil im Fotostreit

Fotografieren im Schlossgarten bleibt erlaubt

<b>Bleibt erlaubt:</b> das Fotografieren in Parkanlagen und öffentlichen Gärten.  Foto: Katja Xenikis

Bleibt erlaubt: das Fotografieren in Parkanlagen und öffentlichen Gärten. Foto: Katja Xenikis

Fotoaufnahmen der preußischen Schlösser dürfen ohne Einschränkung gewerblich genutzt werden.

In seinem Urteil wies das brandenburgische Oberlandesgericht eine Klage der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten ab, die Fotografen Auflagen erteilen wollte. (Az.: 5 U 12/09, 5 U 13/09, 5 U 14/09) . Als Eigentümerin von rund 60 historischen Bauwerken und Parks wollte die Stiftung den Fotografen verbieten, Aufnahmen von Denkmälern und Anlagen, die auf dem Gelände der Weltkulturerbestätten gemacht wurden, ohne Genehmigung und Gebühr zu gewerblichen Zwecken zu nutzen.


Landgericht hatte der Stiftung noch Recht gegeben

Das Potsdamer Landgericht hatte der Schlösserstiftung im Herbst 2008 Recht gegeben. Die Stiftung könne von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt von den Stiftungsrichtlinien abhängig machen, urteilten die Richter damals.

Zur Stiftung gehören unter anderem das Schloss Charlottenburg in Berlin, das Schloss Sanssouci in Potsdam und das Rheinsberger Schloss.

Das in Brandenburg an der Havel ansässige Oberlandesgericht urteilte nun anders.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es kein Vorrecht des Eigentümers gebe, das Bild seines Eigentums zu verwerten.

Fotografen und Filmemacher hätten vielmehr das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen aus ihren Fotos und Filmen zu ziehen. »Anderenfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich.«

Die Schlösser-Stiftung reagierte zurückhaltend auf die Niederlage. »Wir bedauern das Urteil, aber wir akzeptieren es«, sagte ihr Sprecher Ulrich Henze dem epd in Potsdam. Über eine mögliche Revision beim Bundesgerichtshof werde erst nach Prüfung der Urteilsbegründung entschieden.


Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte das Urteil und wertete es als Sieg der Pressefreiheit.

»Damit ist der Versuch der Stiftung gescheitert, Bildjournalisten in ihrer freien Berufsausübung einzuschränken«, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Der DJV hatte die von dem Verbot betroffenen Bildjournalisten der Fotoagentur Ostkreuz und des Internetportals Fotofinder unterstützt.

Wer nicht wolle, dass sein Eigentum fotografiert werde, könne den Zugang dazu verbieten und Vorkehrungen zum Sichtschutz treffen, hieß es weiter in der Urteilsbegründung.

Dies sei jedoch im Fall der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten nicht möglich, da ihre Anlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssten. epd

Dieser Beitrag wurde am 19.2.2010 um 08.39 Uhr veröffentlicht.

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