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Mit 58 in Pension

Westfälische Kirche verlängert Vorruhestandsregelung

<b>Zwischen Beruf und Berufung</b>: Ob Martin Luther heute auch mit dem Vorruhestand liebäugeln würde? Foto: York

Zwischen Beruf und Berufung: Ob Martin Luther heute auch mit dem Vorruhestand liebäugeln würde? Foto: York

Pfarrer der Evangelischen Kirche von Westfalen können noch bis Ende 2015 vorzeitig in den Ruhestand gehen.

Die westfälische Landessynode verlängerte eine entsprechende Regelung, die sonst zum Jahresende auslaufen würde. Pfarrer können danach ab einem Alter von 58 Jahren vorzeitig in den Ruhestand gehen, müssen aber Abschläge bei den Pensionszahlungen hinnehmen. Ziel der Regelung ist, dass mehr Pfarrstellen für den theologischen Nachwuchs frei werden. Wenn nicht schon jetzt genügend junge Leute nachrücken, droht in einigen Jahren ein Pfarrermangel.

Von 2020 bis 2030 gehen mehr als 1.200 der gegenwärtig 1.875 Theologen in den Ruhestand.

Auch der Wechsel von Theologen mit Beschäftigungsauftrag und im Entsendungsdienst auf eine reguläre Pfarrstelle soll so ermöglicht werden.

Dass die Vorruhestandsregelung auch Einsparungen bringt, sei ein positiver Nebeneffekt, hieß es.

Durch die Verlängerung um vier Jahre erhalten knapp 400 Pfarrer die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen. Personaldezernentin Petra Wallmann rechnet damit, dass etwa 30 Prozent von ihnen davon Gebrauch machen. epd

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Dieser Beitrag wurde am 17.11.2011 um 12.26 Uhr veröffentlicht.

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