Urteil in Rheinland-Pfalz
Zeugen Jehovas müssen den Kirchen gleichgestellt werden
Die Zeugen Jehovas müssen auch in Rheinland-Pfalz rechtlich den großen Kirchen gleichgestellt werden.
Die Landesregierung müsse die Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen, urteilte das Mainzer Landgericht am Donnerstag (AZ: 1 K 144/11. MZ). Der Ablehnungsbescheid der Landesregierung habe keine tragfähige Begründung enthalten. Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
In der rund zweistündigen Gerichtsverhandlung hatten Vertreter der Landesregierung versucht zu erreichen, dass ehemalige Mitglieder der Zeugen zu ihrem Schicksal befragt werden. In dem mehr als zehnjährigen bundesweit geführten Rechtsstreit seien niemals Aussteiger gehört worden, hatten sie argumentiert.
Das Gericht entschied jedoch, dass eine weitere Beweiserhebung nicht notwendig sei.
Die vorliegenden Fakten seien Beleg dafür, dass die Zeugen Jehovas »fundamentale Verfassungsprinzipien beachten und einhalten«.
Körperschaften des öffentlichen Rechts kommen in den Genuss steuerlicher Vorzüge. Außerdem genießen sie eine Reihe anderer Privilegien, etwa das Recht auf konfessionellen Religionsunterricht an Schulen oder die Berücksichtigung in Rundfunkgremien.
In Hessen, wo Jehovas Zeugen bereits seit 2009 als öffentliche Körperschaft anerkannt sind, nutzen sie diese Vorrechte nach Angaben des Kultusministeriums bislang jedoch nicht.
Die Zeugen waren 2006 zuerst in Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt worden. Anschließend stellten sie Anträge auf eine sogenannte »Zweitverleihung der Körperschaftsrechte« in allen anderen Bundesländern.
Zwölf Bundesländer billigten ihnen den Status zu.
Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bremen lehnten dies ab, in Nordrhein-Westfalen steht die Entscheidung des Landes noch aus. Gegen die Ablehnung in Bremen hat die Religionsgemeinschaft inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt. epd
Dieser Beitrag wurde am 26.1.2012 um 15.38 Uhr veröffentlicht.
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