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400 Jahre Rheinische Kirche

»Wir sind so frei!«: Sondersynode zum Jubiläum

<b>Das Gesangbuch</b> der Rheinischen Kirche von 1612. Foto: Archiv der EKiR

Das Gesangbuch der Rheinischen Kirche von 1612. Foto: Archiv der EKiR

Mit einer Sondersynode hat die Evangelische Kirche im Rheinland am Samstag die Ursprünge ihrer Kirchenordnung während der 1. Reformierten Generalsynode vor 400 Jahren gefeiert.

Mit der Sondersynode begann eine Festwoche in Duisburg unter dem Motto »Wir sind so frei« zum 400jährigen Jubiläum. Zum Programm gehören unter anderem ein wissenschaftlicher Kongress, eine Ausstellung, ein Kreiskirchentag sowie ein buntes Kinder- und Jugendprogramm im Zirkuszelt.

Die Woche endet mit einem Festgottesdienst mit Präses Schneider am 12. September.

Auf der außerordentlichen Tagung des rheinischen Kirchenparlamentes in der Duisburger Salvatorkirche sprachen auch NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und der umstrittene Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU). Beide erinnerten in ihren Grußworten an den Gedenkgottesdienst nach dem Loveparade-Unglück, der genau fünf Wochen zuvor in der Kirche stattgefunden hatte.

Die Synode legte zu Beginn ihrer Beratungen eine Schweigeminute für die 21 Todesopfer des Unglücks vom 24. Juli ein.

Auch nach dem Ablauf der sechswöchigen Trauerzeit sei Duisburg noch lange nicht zur Normalität zurückgekehrt, sagte Sauerland. Der CDU-Politiker, gegen den zurzeit ein Abwahlverfahren läuft, dankte dem rheinischen Präses für sein Angebot der seelsorglichen Hilfe nach dem Unglück.

Die Reformierte Generalsynode 1610, an die die rheinische Kirche erinnere, sei ein geistesgeschichtliches Ereignis ersten Ranges gewesen, das von Duisburg ausgestrahlt habe. Die positive Botschaft, die hiervon ausgehe, brauche Duisburg gerade in der jetzigen betrübten Zeit.

NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) erinnerte in ihrem Grußwort an den Gedenkgottesdienst vor fünf Wochen. Das mache bewusst, wie verschieden die Anlässe seien, zu denen man sich in einer Kirche treffe, »unerträglich schwer wie vor fünf Wochen«, oder dankbar und stolz wie aus Anlass des Jubiläums, das die rheinische Kirche jetzt feiere.

»Vielleicht ist das nur in einer Kirche möglich, so verschiedene Anlässe an einem Ort und so kurz hintereinander zu begehen.«

Bei der 1. Reformierten Generalsynode im Jahr 1610 in Duisburg hatten die reformierten Gemeinden am Niederrhein den Grundstein für eine Kirchenordnung gelegt, die in der rheinischen Kirche bis heute Gültigkeit hat.

In seiner Predigt im Eröffnungsgottesdienst der Sondersynode erinnerte Jan-Gerd Hetdeerks von der Protestantse Kerk in Nederland an die glücklichen historischen Umstände, die es den rheinischen Reformierten damals ermöglicht hatten, eine eigene kirchliche Struktur frei von staatlichen Einflüssen zu organisieren.

Der rheinische Präses Nikolaus Schneider sagte, durch Gottes Geist befreit, hätten die Reformierten es damals unternommen, sich aus alten Bildungen zu lösen und neue Eigenständigkeit zu wagen.

Auch heute sollten sich Christen von Gottes Geist leiten lassen und »gestalten, verändern und Neues wagen«, betonte Schneider, der auch amtierender Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland ist.

Auf ihrer Tagung berieten die Abgeordneten der 38 rheinischen Kirchenkreise über die Bedeutung der 1610 gefassten Beschlüsse für heute.

Neben einer Kirchenleitung von unten durch eine presbyterial-synodale Ordnung hatten die 28 Pfarrer und acht Laien vor 400 Jahren auch die Einstellung von Lehrern und die Errichtung von Schulen beschlossen sowie die Konfessionsfreiheit betont.

Der Bildungsdezernent der Evangelischen Kirche im Rheinland, Klaus Eberl, prangerte eine mangelnde Bildungsgerechtigkeit in der Gesellschaft an.

Der Zusammenhang von Armut und fehlender Bildung sei »skandalös«, sagte der Oberkirchenrat. »Bildungsferne wird nach wie vor vererbt.« Als Ursache kritisierte Eberl vor allem eine »ökonomische Sicht der Bildung«, die den Nutzen und die unmittelbare Verwertbarkeit der Bildung in den Vordergrund stelle.

»Bildungsarmut wird nicht unter dem Gerechtigkeitsaspekt behandelt, sondern unter dem Gesichtspunkt möglicher Folgekosten oder eines künftigen Fachkräftemangels.« Eberl forderte eine ausreichende finanzielle Ausstattung für Bildungseinrichtungen. »Gute Arbeitsbedingungen und eine ausreichende personelle Ausstattung sind notwendige Voraussetzung für gelingende Bildung.«

Der Pfarrer der deutschsprachigen Gemeinde in Istanbul, Holger Nollmann, nannte die Integration des Islam in Deutschland eine große Herausforderung auch für das Staatsreligionsrecht.

»Prämisse aller integrationspolitischen Bemühungen muss die Anerkennung der schlichten Tatsache sein, dass der Islam zu einem dauerhaften Bestandteil der deutschen Gesellschaft geworden ist«, forderte Nollmann.

Der Staat müsse alle Religionsgemeinschaften ohne falsche Parteinahme als wichtige Elemente der Zivilgesellschaft fördern. Die Kirchen rief der Theologe zum interreligiösen Dialog auf.

Zur Evangelischen Kirche im Rheinland gehören 38 Kirchenkreise mit 766 Kirchengemeinden zwischen Emmerich und Saarbrücken. Mit 2,8 Millionen Protestanten ist sie die zweitgrößte evangelische Landeskirche in Deutschland.

Dieser Beitrag wurde am 6.9.2010 um 07.50 Uhr veröffentlicht.

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