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Presbyterium atmet auf

Kirchenasyl Waldbröl: Verfahren eingestellt

<b>Die Anklage</b> gegen das Presbyterium in Waldbröl wegen »Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in Deutschland« ist jetzt eingestellt worden. Foto: UK-Archiv

Die Anklage gegen das Presbyterium in Waldbröl wegen »Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in Deutschland« ist jetzt eingestellt worden. Foto: UK-Archiv

Das im Oktober eingeleitete Verfahren gegen Mitglieder des Presbyteriums der evangelischen Kirchengemeinde Waldbröl wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in Deutschland ist eingestellt worden.

Pfarrer Matthias Schippel, Presbyteriumsvorsitzender Jürgen Schweizer sowie fünf weitere Presbyter der Gemeinde hätten die Nachricht erhalten, dass das Verfahren gegen sie eingestellt worden sei. Darauf einigten sich in dem bundesweit einmaligen Fall die Staatsanwaltschaft Bonn, das Amtsgericht Waldbröl und die Anwälte der Betroffenen in einem sogenannten vorgerichtlichen Verfahren.

Pfarrer Schippel und die sechs Presbyter mussten den Angaben nach eine Erklärung abgeben, dass sie mit der Gewährung des Kirchenasyls für eine armenische, aus Russland stammende Familie im vergangenen Jahr bewusst gegen geltendes Recht verstoßen, dies aber aus Glaubensgründen getan hätten.

Ein zuvor von der Staatsanwaltschaft unterbreitetes Angebot hatten die Beschuldigten abgelehnt.

Damals hätten sie erklären müssen, von weiteren Kirchenasylen Abstand zu nehmen und sich der strafrechtlichen Relevanz ihres Tuns nicht bewusst gewesen zu sein.

Der Pfarrer und die Mitglieder der Gemeindeleitung waren, trotz des erfolgreichen Ausgangs des zweimonatigen Kirchenasyls mit Erteilung eines unbegrenzten Bleiberechts für die Familie, ein knappes Jahr später von der Staatsanwaltschaft Bonn der »Beihilfe zum Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht« beschuldigt worden.

Obwohl während des Kirchenasyls rechtlich relevante Abschiebehindernisse zum Tragen kamen, hatte das Amtsgericht Waldbröl nach einer Anzeige des Ausländeramtes Gummersbach ein Verfahren eröffnet.

Die Kirchengemeinde hatte zuvor die Ausländerbehörde von ihrem Vorhaben informiert und auch den Aufenthaltsort Familie mitgeteilt.

Die rheinische Landeskirche und der evangelische Kirchenkreis An der Agger hatten wiederholt ihre Solidarität mit dem Presbyterium bekundet und Unterstützung bei der Begleichung der Anwaltskosten zugesagt.

Thomas Flörchinger vom ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW e.V. hatte bei Bekanntwerden des Verfahrens gegen das Presbyterium von einer »neuen Dimension im rechtlichen Umgang mit Kirchenasyl« gesprochen.

Er könne sich an keinen anderen Fall erinnern, in dem ein Presbyterium nach einem erfolgreich beendeten Kirchenasyl angeklagt worden sei. epd

Dieser Beitrag wurde am 9.12.2011 um 10.04 Uhr veröffentlicht.

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