50 Jahre Evangelisches Büro NRW
Kirchen wehren sich gegen Kritik an ihrer Finanzierung

Keine Subvention, sondern Subsidiarität: Kirchliche Träger handeln nach ansicht von Alfred Buß und Nikolaus Schneider als soziale Dienstleister im Auftrag und in Abstimmung mit dem Sozialstaat. Auch bei den Kindergärten. Foto: Rottkamp (Archiv)
Die evangelische Kirchen in NRW wehren sich gegen Kritik und geißeln die aktuelle Kita-Finanzierung.
Anders als von manchen Kritikern behauptet würden sie nicht etwa staatlich subventioniert, sondern übernähmen wichtige Aufgaben für das Gemeinwohl, sagten die leitenden Geistlichen der rheinischen und der westfälischen Kirche, Nikolaus Schneider und Alfred Buß, in Düsseldorf. Bei der Kita-Finanzierung würden sie sogar benachteiligt.
Die drei evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen sehen sich deshalb auf Augenhöhe mit dem Staat.
Buß und Schneider äußerten sich zum 50-jährigen Bestehen des Evangelischen Büros NRW, das am Nachmittag mit einem Festgottesdienst gefeiert wurde - das Büro vertritt die Interessen von rheinischer, westfälischer und lippischer Kirche bei Landtag und Landesregierung.
Zwar seien Staat und Kirche getrennt, die christlichen Kirchen hätten aber eine »überragende Prägekraft« für die Grundlagen des Staates.
Schneider wies darauf hin, dass Kirche und Diakonie staatliche Aufgaben der Daseinsvorsorge übernehmen, indem sie Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime betreiben. Leistungsentgelte von Krankenkassen und staatliche Zuschüsse für diese Arbeit seien aber keine Subvention, sondern Subsidiarität: Kirchliche Träger handelten als soziale Dienstleister im Auftrag und in Abstimmung mit dem Sozialstaat.
Scharfe Kritik äußerten die kirchlichen Spitzenvertreter an der Finanzierung von Kindertagesstätten in NRW.
Es sei nicht fair, dass die Kirchen einen Eigenanteil von zwölf Prozent schultern müssten, während die Kitas anderer Träger zu hundert Prozent finanziert würden. Diese Regelung habe »diskriminierenden Charakter«, sagte Schneider.
Dass der kirchliche Trägeranteil von der früheren schwarz-gelben Landesregierung sogar ins Kinderbildungsgesetz (Kibiz) geschrieben wurde, rügte er als »Eingriff in die kirchliche Finanzhoheit«.
Die Kirchen stecken laut Schneider etwa zehn Prozent ihrer Kirchensteuereinnahmen in ihre Kitas.
Allein für die Evangelische Kirche im Rheinland seien das rund 50 Millionen Euro und für die westfälische Kirche rund 43 Millionen Euro im Jahr. Die rheinische Kirche betreibt rund 800 Kitas mit 47.000 Plätzen, die teilweise aber auch in Rheinland-Pfalz dem Saarland und Hessen liegen.
In der westfälischen Kirche sind es 900 Einrichtungen mit etwa 55.000 Plätzen.
Offen zeigten sich die beiden Präsides für eine Ablösung der sogenannten Staatsleistungen - der Staat würde dabei seine laufenden Verpflichtungen gegenüber den Kirchen durch eine Einmalzahlung abgelten. »Der Vorschlag dazu muss aber vom Staat kommen«, sagte Buß.
Bei den Zahlungen handelt es sich um einen Ausgleich dafür, dass die Kirchen im Zuge der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts zahlreiche Güter und Einnahmequellen verloren haben.
Zum 50. Jubiläum des Evangelischen Büros in Düsseldorf erklärte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), die Arbeit geschehe im Gegensatz zum üblichen Lobbyismus nicht aus Eigennutz, sondern aus Verantwortung vor dem eigenen Auftrag.
Präses Schneider sagte, das Büro betreibe »Lobbyarbeit im besten Sinne: für die Schwachen, die ihre Interessen nicht selber wahrnehmen können, für den Frieden, für die Schöpfung, für soziale Gerechtigkeit«.
Leiter des 1961 eröffneten Büros ist der Theologe Rolf Krebs. epd
Dieser Beitrag wurde am 19.10.2011 um 12.50 Uhr veröffentlicht.
| 50 Jahre NRW-Büro: Interview mit Rolf Krebs |
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Das Verhältnis von Kirche und Staat und Nordrhein-Westfalen lässt sich nach Einschätzung des evangelischen Kirchenrats Rolf Krebs mit den Begriffen Partnerschaft und kritisches Gegenüber beschreiben. Von Kritikern wünsche er sich mehr Sachlichkeit, sagte der Leiter des Evangelischen Büros NRW zu dessen 50-jährigen Bestehen in einem epd-Gespräch in Düsseldorf. epd: Welche Rolle spielt für die evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen das Evangelische Büro in Düsseldorf? ![]() Rolf Krebs Krebs: Das Evangelische Büro ist eine Schnittstelle zwischen Kirche und Politik. Beispielsweise laufen Gesetzesvorhaben in beide Richtungen über unseren Tisch. Wir vermitteln das Votum der drei Landeskirchen zu bestimmten Themen. Beteiligt sind wir auch an vielen Gesprächen mit Abgeordneten im Umfeld von Gesetzesvorhaben. Dabei arbeiten wir eng mit dem Katholischen Büro zusammen. Schließlich äußern wir uns auch in Anhörungen zu Gesetzesvorhaben. epd: Ist das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland noch angemessen geregelt oder sollte es eine stärkere oder gar völlige Trennung geben? Krebs: Es gibt eine völlige Trennung, wir haben ja keine Staatskirche. Das Verhältnis von Staat und Kirche ist in den Staatskirchenverträgen geregelt, die sich bewährt haben. Auf dieser Grundlage hat sich eine gute Partnerschaft, aber auch ein kritisches Gegenüber von Staat und Kirche entwickelt. Von den Kritikern dieser Beziehung würde ich mir mehr Sachlichkeit wünschen - auch von manchen Abgeordneten, die Anfragen im Landtag stellen. Sie sollten die gesetzlichen Grundlagen des Verhältnisses von Kirchen und Staat zur Kenntnis nehmen, die ja von Parlamenten beschlossen wurden. epd: Was halten Sie von Forderungen beispielsweise nach einem Verzicht der Kirchen auf Staatsleistungen oder einem Ende des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts? Krebs: Bei Staatsleistungen kann es nicht um Verzicht gehen, sondern nur darum, dass sie Staatsleistungen entweder auf der Grundlage der bestehenden vertraglichen Regelungen weiter gezahlt werden wie bisher oder dass sie abgelöst werden. Das müsste durch eine Einmalzahlung geschehen. Daran hat derzeit offenbar in Nordrhein-Westfalen niemand Interesse. Die Kirchen in NRW würden sich aber auch nicht verweigern, wenn der Staat mit diesem Wunsch an sie herantreten würde. Was den bekenntnisorientierten Unterricht angeht: Auch hier bitte ich die gesetzlichen Grundlagen zur Kenntnis zu nehmen - also das Grundgesetz und die Landesverfassung. Dort ist der konfessionelle Religionsunterricht verankert. Wer ihn abschaffen wollte, müsste Gesetzesänderungen herbeiführen. Dafür sehe ich - trotz mancher kritischer Stimmen - keine Mehrheiten. Man würde auch ein bewährtes System abschaffen. Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht ermöglicht es, mit Schülern über wichtige Werte und die Grundlagen menschlichen Zusammenlebens zu diskutieren. epd |
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| MA schrieb am 24.10.2011 20:55: Wenn es ums Geld geht wird es kritisch - schade, weil Jesus es in Mt anders sieht |
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