Leitlinien gegen Missbrauch
Katholische Kirche verschärft Regelungen

Kinder sollten besser geschützt und Missbrauch-Taten nicht mehr vertuscht werden. Dies sehen die neuen Leitlinien der katholischen Kirche vor. Foto: Miredi
Die katholische Kirche will stärker gegen sexuellen Missbrauch in ihren Einrichtungen vorgehen.
Kinder sollten besser geschützt und die Taten nicht mehr vertuscht werden, erklärte die Deutsche Bischofskonferenz am Mittwoch in Trier bei der Vorstellung neuer Leitlinien. Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch in katholischen Einrichtungen soll künftig grundsätzlich die Staatsanwaltschaft informiert werden.
Ausnahmen gibt es nur auf ausdrücklichen Wunsch der Opfer.
Katholische Verbände begrüßten die neuen Leitlinien ebenso wie Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) . Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht dagegen noch Unklarheiten.
Die schärferen Regelungen gelten ab sofort für Priester, Ordensangehörige, Mitarbeiter im kirchlichen Dienst und Ehrenamtliche im Bereich der katholischen Kirche.
Zahlen zum Ausmaß des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche will die Bischofskonferenz nach seinen Angaben erst in einigen Monaten vorlegen. Finanzielle Entschädigungen werden in den Leitlinien nicht geregelt.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, begründete dies damit, dass es keine ungleiche Behandlung von Opfern geben solle.
Die Bischöfe wollen über das Thema am Runden Tisch der Bundesregierung sprechen.
Grundsätzlich lasse die Neufassung das Bemühen erkennen, aus den Schwächen der alten Richtlinien die richtigen Lehren zu ziehen, sagte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in Berlin.
Es werde aber nicht ganz deutlich, wie in kirchlichen Institutionen künftig mit den Fällen umgegangen werden solle, in denen das mutmaßliche Opfer der Einschaltung der Staatsanwaltschaft ausdrücklich widerspreche, kritisierte die FDP-Politikerin.
Die Grünen-Abgeordnete Ekin Deligöz forderte, in solchen Fällen müsse »zumindest eine externe, anerkannte Kinderschutzstelle unverzüglich herangezogen werden«.
Bundesfamilienministerin Schröder nannte die neuen Leitlinien ein wichtiges Signal für den von der Bundesregierung einberufenen Runden Tisch Kindesmissbrauch.
Die frühzeitige Einschaltung staatlicher Verfolgungsbehörden sei ein notwendiger und richtiger Schritt. Ebenso wichtig sei die Einrichtung einer festen Anlaufstelle für Opfer von sexueller Gewalt und deren Angehörigen. »Die katholische Kirche geht den richtigen Weg, wenn sie für die Opfer und deren Angehörigen Hilfen anbietet oder vermittelt«, lobte die CDU-Politikerin.
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken begrüßte ebenfalls die verschärften Richtlinien.
Damit werde deutlich, dass an erster Stelle die Opfer stehen, sagte der Präsident der katholischen Laienorganisation, Alois Glück, in Bonn. Er fügte hinzu: »Sie setzen ein klares Signal gegen Vertuschung und Verschleierung.«
Auch der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) äußerte sich positiv. »Die Veränderungen stellen die Perspektive der Opfer in den Vordergrund«, erklärte der Vorsitzende Dirk Tänzler in Düsseldorf.
Jetzt müssten die Bischöfe alles dafür tun, dass die Richtlinien auch konsequent angewendet würden.
Darüber hinaus müsse die katholische Kirche grundsätzlich ihren Umgang mit Sexualität und Macht überdenken und sich einem offenen Dialog stellen.
Der Kirchenvolksbewegung »Wir sind Kirche« gehen die neuen Regelungen nicht weit genug.
Die Beauftragten in den einzelnen Diözesen müssten unabhängig von der Bistumsleitung sein, sagte Annegret Laakmann von der Bewegung dem epd. Zudem fehle in den Leitlinien ein Opferfonds zur finanziellen Entschädigung von Missbrauchsopfern.
In den Leitlinien ist festgehalten, dass künftig in jedem der 27 Bistümer ein Beauftragter als Ansprechpartner für Opfer zur Verfügung steht, der nicht zur Bistumsleitung gehört.
Täter sollten innerhalb der katholischen Kirche nur noch so eingesetzt werden, dass sie in ihrer Arbeit nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen in Berührung kommen, versicherte Ackermann. Sich der Täter einfach nur zu »entledigen«, sei nicht verantwortbar.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte Ende Februar ihre Grundsätze für den Umgang mit Fällen von Pädophilie, sexuellem Missbrauch Minderjähriger und Kinderpornografie aus dem Jahr 2002 bestätigt.
Danach werden bei Missbrauchsverdacht in der evangelischen Kirche die jeweiligen Mitarbeiter sofort suspendiert. epd
Dieser Beitrag wurde am 1.9.2010 um 11.01 Uhr veröffentlicht.
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