Vorgänge verjährt
Ermittlungsverfahren gegen Zollitsch eingestellt

Bischof Robert Zollitsch
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat das Ermittlungsverfahren gegen den Freiburger Erzbischof und Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, eingestellt.
Der Tatkomplex sei verjährt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zollitsch war vorgeworfen worden, einen Priester geschützt zu haben, der Kindesmissbrauch begangen hatte.
Ein heute 53-jähriger Mann hatte Strafanzeige gestellt, weil er als Ministrant von einem Pater im Kloster Birnau am Bodensee sexuell missbraucht worden sein soll.
Zollitsch warf er vor, als damaliger Personalreferent der Erzdiözese die Wiedereinstellung des Paters im Jahr 1987 nicht verhindert zu haben.
Da diese Taten verjährt seien, könne es »dahinstehen und blieb auch ungeprüft«, ob zum damaligen Zeitpunkt Robert Zollitsch »eine Position innehatte, die geeignet gewesen wäre, eine strafrechtlich relevante Mitverantwortung zu begründen, da insoweit ebenfalls Verjährung eingetreten wäre«, heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sei es zu Missbrauchsfällen durch den Pater während seines ersten Tätigkeitszeitraums in Birnau zwischen 1966 und 1968 gekommen.
Während des zweiten Aufenthaltes des Paters in Birnau von 1987 bis 1992 seien keine konkreten Missbrauchstaten oder Namen von Geschädigten bekannt geworden.
Deshalb fehle »jegliche Grundlage für eine strafrechtliche Verantwortung« Zollitschs. Es lägen zudem keinerlei Hinweise für die Annahme vor, dass Zollitsch billigend in Kauf genommen hätte, dass der Pater weitere Missbrauchstaten begehe, heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft weiter.
Das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg reagierte auf die Einstellung des Verfahrens umgehend mit dem Hinweis, dass es die Anschuldigungen bereits im Juni als »substanzlos« zurückgewiesen habe.
Der damalige Personalreferent Zollitsch habe weder von den Vorwürfen aus den 60er Jahren noch von einem erneuten Einsatz dieses Paters im Kloster Birnau gewusst. Er habe diesen Einsatz auch nicht veranlasst. Die Zusammensetzung der Klostergemeinschaft des Zisterzienserordens in Birnau werde vom Abt des Ordens eigenständig geregelt. epd
Dieser Beitrag wurde am 22.7.2010 um 07.19 Uhr veröffentlicht.
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