Urteil
Muslimisches Mittagsgebet in der Schule unzulässig

Kein Recht auf eigenen Gebetsraum: Das Oberlandesgericht Berlin wies die Klage eines 16-jährigen Jugendlichen ab. Foto: Christian Schwier
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Klage eines 16-jährigen Jugendlichen auf Abhaltung eines muslimischen Mittagsgebets in seiner Schule abgewiesen.
Yunus M. sei nicht berechtigt, das rituelle Gebet während der Pause auf dem Schulgelände des Diesterweg-Gymnasiums zu verrichten, sagte die Vizepräsidentin des Gerichts, Hildegard Fitzer-Steinmann. Damit korrigierte das Gericht ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom September 2009.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. (OVG 3 B 29.09)
In der Urteilsbegründung verwies das Gericht vor allem auf den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule.
An den Schulen müssten daher die weltanschaulichen Überzeugungen Andersgläubiger als auch die Gleichberechtigung und der Schulfrieden gewährleistet sein.
Nach Auffassung des Gerichts birgt die Vielzahl an Religionen und Weltanschauungen an der Schule im Stadtteil Wedding ein »erhebliches Konfliktpotenzial.«
So habe es dort bereits in der Vergangenheit Auseinandersetzungen um das Kopftuch oder den Verzehr von Schweinefleisch gegeben.
Eine staatliche Einrichtung könne die friedliche Koexistenz unterschiedlicher oder gar gegensätzlicher religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen aber nur dann gewährleisten, wenn sie selbst in Glaubensfragen Neutralität bewahre.
Während die Kirchen distanziert auf das Urteil reagierten, sah die Berliner Bildungsstaatssekretärin Claudia Zinke darin »einen guten Tag für die Berliner Schulen, weil er uns Rechtssicherheit und Klarheit gibt«. Eigenen Angaben zufolge werden an der Schule 29 unterschiedliche Nationalitäten unterrichtet.
Zur Bekräftigung ihrer Position hatte die Senatsbildungsverwaltung dem Gericht unter anderem ein Gutachten des Göttinger Islamwissenschaftlers Tilman Nagel vorgelegt.
Demzufolge gebe es selbst für strenggläubige Muslime genügend »plausible Gründe« für die Zusammenlegung ritueller Gebete.
Der emeritierte Arabistik-Professor widersprach damit einem erstinstanzlichen Gutachter.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte dem Schüler Yunus M. erlaubt, außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich das Mittagsgebet zu verrichten. Der Schüler hatte geklagt, nachdem ihm das öffentliche Gebet zusammen mit mehreren Mitschülern im Flur des Gymnasiums untersagt worden war.
Die Schule hatte ihm nach einem vorläufigen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts im März 2008 die Möglichkeit eingeräumt, in einem gesonderten Raum mittags zu beten.
Nach Angaben der Schulleitung hat der Schüler seit der erstinstanzlichen Urteilsverkündung Ende September insgesamt aber nur 14 Mal den Raum genutzt.
Seit Februar habe er sogar kein einziges Mal von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Demgegenüber verwies Yunus M. darauf, keinen Lehrer mit Universalschlüssel für den Raum gefunden zu haben oder nach dem Sportunterricht in der Umkleidekabine gebetet zu haben.
In seiner Entscheidung betonte das Oberverwaltungsgericht, dass dabei kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf einen Gebetsraum an der Schule bestand.
Allen Schülern nach dem Gleichheitsgrundsatz die Möglichkeit zur Religionsausübung zu gewährleisten, würde ihre Möglichkeit übersteigen, sagte Vize-Gerichtspräsidentin Fitzer-Steinmann.
Die Schule sei zwar zur Neutralität verpflichtet, aber kein religionsfreier Raum, erklärte demgegenüber in einer ersten Reaktion die Pressesprecherin der evangelischen Landeskirche, Heike Krohn.
Auch Schüler hätten das grundgesetzlich verankerte Recht auf Religionsausübung.
»Die Frage von Gebetsräumen ist eine Angelegenheit der Schule, die von dieser organisatorisch gelöst werden muss«, so die Sprecherin weiter.
Der Sprecher des katholischen Erzbistums Berlin, Stefan Förner, erkannte die Schwierigkeiten der Schulen an, den Wunsch von Schülern nach Gebetsmöglichkeiten mit dem eigenen Anspruch auf Neutralität vereinbaren zu müssen. »Allerdings kann man Beten nicht einfach verbieten.«
Förner verwies zudem auf Ausführungsbestimmungen der Senatsbildungsverwaltung, wonach die Schulen gehalten seien, den Religionsgemeinschaften kostenlos Gebetsräume zur Verfügung zu stellen.
»Mit dem Urteil kann man leben«, erklärte dagegen der Vorsitzende des Türkischen Bundes, Kenan Kolat. Wie auch der Lesben- und Schwulenverband begrüßte er, dass darin der Bildungsauftrag vor die Religionsfreiheit gestellt worden sei.
Gleichzeitig kündigte Kolat als Mitglied der Islamkonferenz eine weitere Auseinandersetzung mit dem Thema in der von der Bundesregierung einberufenen Islamkonferenz an. epd
Fünf Mal täglich: Das Pflichtgebet im Islam
Dieser Beitrag wurde am 26.5.2010 um 12.12 Uhr veröffentlicht.
| Kommentare lesen |
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| denkglaub schrieb am 28.05.2010 10:48: Wo führt das noch hin? Ich persönlich fände es gut, wenn es in einer Schule einen Gebetsraum gäbe, der von allen Schülern (egal welcher Konfession oder Religion) in gegenseitigem Respekt und in gegenseitiger Absprache genutzt und gestaltet werden kann. Es scheint sowieso in die Richtung zu gehen, dass sich bald die Gläubigen (egal welcher Religion) in großer Toleranz zusammen tun müssen, um sich gegen die Intoleranz der Antireligiösen den Rücken zu stärken. |
| JensMK schrieb am 28.05.2010 11:46: Ja wohin führt das noch? Zurück in eine Schule, die neben der Bibel oder einem anderen heiligen Buch kein weiteres Schulbuch erlaubt und Kinder die nicht den christlichen oder einen anderen Glauben haben als böse Heiden ausschließt? |
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