Bedingung für das Paradies
Fünf Mal täglich: Das Pflichtgebet im Islam

Das Freitagsgebet findet in der Regel in einer Moschee statt. Die vorgeschriebenen täglichen Gebete können überall verrichtet werden. Foto: Holiday
In Berlin hat das Oberverwaltungsgericht gegen die Zulässigkeit von muslimischen Gebeten an öffentlichen Schulen entschieden.
Das Pflichtgebet zählt zu den fünf Grundsäulen des Islam, weitere Gebetsarten sind möglich. Im Koran heißt es: »Das Gebet ist für die Gläubigen eine für bestimmte Zeiten festgesetzte Vorschrift.« (Sure 4, 103). Aus verschiedenen Koranstellen und einigen überlieferten Aussagen Mohammeds haben islamische Rechtsgelehrte fünf Zeiten für das rituelle Pflichtgebet festgelegt.
Ihr Beginn wird in muslimischen Ländern durch den Ruf des Muezzins markiert.
Einem überlieferten Ausspruch Mohammeds zufolge lässt Gott Gläubige ins Paradies eingehen, die die fünf Gebete zu ihrer Zeit einhalten. Einem anderen Ausspruch zufolge ist das Gebet zu seiner Zeit das liebste Werk für Gott.
Während des Gebets ist ein bestimmter Ablauf mit Verbeugungen, Niederknien und Niederwerfen empfohlen.
Der Betende sollte so stehen, dass niemand vor ihm vorbeigehen und sein Gebet stören kann. Der Islamwissenschaftler Mathias Rohe erklärt: »Man kann das Gebet an jedem Ort verrichten, der sauber ist und wo es eine textile Unterlage gibt.«
In die normale Schulzeit fällt vor allem die Zeit des Mittagsgebets.
Sie erstreckt sich vom Mittag bis zu der Zeit, in der die Schatten so lang werden wie die Gegenstände selbst. Der Islamexperte Adel Theodor Khoury schreibt: »Das Verschieben des Gebets ohne berechtigten Grund wird als Übertretung betrachtet.«
Bei triftigen Gründen wie begründeter Angst, drohender Gefahr oder möglichem Erleiden von Schaden könnten zwei Gebete zusammengelegt werden. epd
Muslimisches Mittagsgebet in der Schule unzulässig
Dieser Beitrag wurde am 28.5.2010 um 08.11 Uhr veröffentlicht.
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