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Mor Gabriel - EKD bedauert Urteil

<b>Die Türme</b> des Klosters Mor Gabriel.        Foto: Wiki

Die Türme des Klosters Mor Gabriel. Foto: Wiki

EKD-Auslandsbischof Martin Schindehütte bedauert das Urteil gegen Mor Gabriel von letzter Woche.
Er sagte: „Die Auswirkungen sind genau zu prüfen“.

Zu unterschiedlichen Bewertungen auch innerhalb der evangelischen Kirche, gibt das Teilurteil zum Besitzstand des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel in der Türkei Anlass. Nachdem Medien und Kirchenvertreter kurz nach Bekanntgabe des Urteils vom 24. Juni von einem Erfolg sprachen, beurteilt EKD Auslandsbischof den Vorgang negativ.

Das Gericht im türkischen Midyat hatte am vergangenen Mittwoch entschieden, dass die Enteignung eines 27 Hektar großen Waldstücks, das bisher zum Besitz des Klosters gehörte, durch den türkischen Staat zulässig sei.


Rolle des türkischen Staates verwirrend

Zwar hatte dasselbe Gericht in Midyat ebenfalls am vergangenen Mittwoch den Besitzanspruch des Klosters auf landwirtschaftliche Flächen bestätigt, dennoch zeigte sich der EKD-Auslandsbischof besonders besorgt über die Enteignung des Waldstücks: „Die Tatsache, dass der türkische Staat Nutznießer des Urteils ist sehr genau zu prüfen.“

Es müsse unbedingt vermieden werden, so Schindehütte, „dass Mor Gabriel Stück um Stück beschnitten und geschwächt wird, bis das Kloster nicht mehr funktionsfähig ist.“

Ein erstes Urteil im Mai hatte die Kirchen und internationale Prozessbeobachter zuversichtlich gestimmt. Es hatte Gebietsansprüche von Bauern aus den anliegenden Dörfern gegen das traditionsreiche Kloster abgewiesen, das das geistliche Zentrum der syrisch-orthodoxen Kirche in der Türkei ist.


Religionsfreiheit angemahnt

Bischof Schindehütte mahnte im Zusammenhang mit den Urteilen erneut die uneingeschränkte Religionsfreiheit in der Türkei an: „Zur Religionsfreiheit zählt auch, dass eine Religionsgemeinschaft sich im Rahmen allgemeinen Rechts selbst organisieren darf und die Grundlagen für ihre Existenzfähigkeit erhalten kann“, so der Auslandsbischof. ekd/uk

Dieser Beitrag wurde am 1.7.2009 um 09.50 Uhr veröffentlicht.

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Schallblech schrieb am 01.07.2009 10:42:

Mich würde mal interessieren, mit welcher Begründung der türkische Staat den gerichtlich bestätigten Besitz des Klosters für sich beansprucht. Ist staatliche Enteignung von Grundbesitz im türkischen Recht erlaubt? Die Vorgehensweise bestätigt mich jedenfalls mal wieder in meiner Ansicht, nennen Sie es meinetwegen auch Vorurteil, daß die Türkei nicht in die EU paßt.

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