Pflege-Mindestlohn
Kein Freibrief

Uwe Herrmann
Die Diakonie hat sich bis zuletzt dagegen gestemmt. Vergebens. Der gesetzliche Mindestlohn in der Pflege kommt.
Zwar muss der Bundesrat dem nach monatelangem Ringen jetzt gefassten Bundestagsbeschluss noch zustimmen. Doch ist hier kaum Widerstand gegen die Aufnahme der Pflegebranche ins Entsendegesetz zu erwarten.
Der Beschluss ist grundsätzlich zu begrüßen. Zumal er den kirchlichen Anbietern – immerhin größter Arbeitgeber in der Altenpflege – die Sorge nimmt, hier könne etwas über ihre Köpfe hinweg ins Werk gesetzt werden.
So sieht der Beschluss zum einen vor, dass in der achtköpfigen Kommission, welche die künftig geltende Lohnuntergrenze aushandeln soll, neben Arbeitgebern und Gewerkschaften auch kirchliche Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter mit am Tisch sitzen.
Zum anderen müssen zwei klare Vorbedingungen erfüllt sein, damit ein Pflege-Mindestlohn überhaupt gültig wird: Erstens müssen dem ausgehandelten Mindestlohn sechs der acht Kommissionsmitglieder zustimmen. Zweitens muss er von Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberseite mehrheitlich akzeptiert werden.
In den Augen der Politik ist das ein klarer Schritt auf die kirchlichen Anbieter zu. In den Augen der Diakonie aber ist ihr Grundproblem, dass die Vergütungen, die sie aus der Pflegekasse erhält, die Lohnkosten in den Einrichtungen nicht decken, damit nicht aus der Welt.
Das gesetzlich anders zu regeln, wie Diakonie-Präsident Klaus-Dieter Kottnik fordert, ist aber, noch da-zu in diesem Superwahljahr, politisch kaum durchsetzbar. Denn im Klartext bedeutete das, die Pflegeversicherungsbeiträge müssten erhöht werden.
Doch Auswege aus dem Dilemma, wie der Diakonie-Präsident, nur in weiteren Ausgründungen von Betriebsteilen und vermehrter Beschäftigung von Zeitarbeitskräften in diakonischen Einrichtungen zu sehen, führte sie nur tiefer in ein für ihre Glaubwürdigkeit höchst gefährliches Fahrwasser. In den eigenen Reihen ist diese in Teilen bereits geübte Praxis auch auf Arbeitgeberseite darum höchst umstritten.
Zum einen ist zu fragen, ob die ausgegliederten Betriebsteile noch unter dem Kronenkreuz stehen. Ist das also noch Diakonie? Oder ist das nicht vielmehr der krampfhafte Versuch, noch irgendwie zu halten, was unter den gegebenen Bedingungen eigentlich nicht mehr zu halten ist, um den Schein zu wahren?
Zum anderen ist zu fragen, ob die Diakonie nicht ihr Ansehen dauerhaft beschädigt, wenn sie jetzt noch Zeitarbeitskräfte zu schlechteren Konditionen beschäftigt, nur weil es für sie bisher keine Mindestlohn-Regelung gibt.
Zur Erinnerung: Im November haben sich das Diakonische Werk der EKD und die ihm angeschlossenen Einrichtungen auf ein Tarifsystem als Richtschnur verständigt. Die dabei für eine Übergangszeit von fünf beziehungsweise drei Jahren geregelten Ausnahmen sind kein auf die Zukunft ausgestellter Freibrief, um es bei nächster Gelegenheit unterlaufen zu können.
Dieser Beitrag wurde am 2.2.2009 um 09.51 Uhr veröffentlicht.
| Kommentare lesen |
|---|
| Eigenen Kommentar schreiben |
|---|
| Sie müssen eingeloggt sein, um Kommentare verfassen zu können. Loggen Sie sich hier ein, falls Sie schon einen Account haben Melden Sie sich hier kostenlos an |
| Evangelisch in Westfalen und Lippe |
|---|
| Informationen aus den Kirchenkreisen der EKvW und aus der Lippischen Landeskirche auf den jeweiligen Seiten (klicken Sie auf den gewünschten Bereich). |
|










