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Urteil

Kein Anspruch auf die »Raucherpause«

<b>Raucher</b> haben nach einem neuen Urteil keinen Anspruch auf besondere Pausen. Foto: Walter Luger

Raucher haben nach einem neuen Urteil keinen Anspruch auf besondere Pausen. Foto: Walter Luger

Rauchende Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf einen Raucherraum oder Raucherpausen.

Das Oberwaltungsgericht Münster bestätigte in einem nun veröffentlichen Beschluss ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (AZ: 1 A 812/08 und 19 K 3549/07 Köln). Damit stärkten die Münsteraner Richter der Personalverwaltung der Stadt Köln den Rücken. Geklagt hatte ein Beamter, der seit 1960 bei der Stadt Köln beschäftigt ist.

Der Mann raucht den Angaben nach seit mehr als 40 Jahren, auch während des Dienstes.

Im Jahr 2007 wurde mit Zustimmung des Gesamtpersonalrates ein absolutes Rauchverbot in allen städtischen Dienstgebäuden eingeführt. Daraufhin wollte der Beamte einen Anspruch auf einen Personalraum für Raucher und auf kurze Zigarettenpausen während der Arbeitszeit durchsetzen.

Er verwies in seiner Klage unter anderem darauf, dass er beim Rauchen im Freien in der Mittagspause von nichtrauchenden Besuchern und Kollegen beschimpft und damit diskriminiert werde.

Sowohl die Kölner als auch die Münsteraner Richter wiesen die Klage als unzulässig ab.

Die mit Zustimmung des Personalrats getroffene Entscheidung, keine Raucherräume in Dienstgebäuden einzurichten, »sei frei von Ermessensfehlern«. Die Richter betonten zudem, dass während der Kernarbeitszeit alle Bediensteten, abgesehen von Toilettengängen, telefonisch und für Kollegen ansprechbar sein müssen.

Eine Erlaubnis durch den Dienstherren, die Arbeit regelmäßig auf eine Zigarette zu unterbrechen, sei hier nicht gegeben.

Die Richter stellten klar, dass ein Verbot der Arbeitsunterbrechung während der Kernarbeitszeit sowohl für Raucher als auch für Nichtraucher gelte. Diese Verbot verfolge »das legitime Ziel einen geordneten Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten und ziele nicht auch auf eine Raucherentwöhnung ab«.

Auch könne durch Raucherpausen während der Arbeitszeit der Dienstfrieden gefährdet werden, wenn nichtrauchende Kollegen während der Zigarettenpausen immer wieder für ihre rauchenden Kollegen einspringen müssten. epd

Dieser Beitrag wurde am 9.4.2010 um 08.41 Uhr veröffentlicht.

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