Hartz-IV
Kalter Staat

Uwe Herrmann
Hartz-IV-Empfänger sind in un serem Rechts- und Sozialstaat arm dran.
Nicht nur, dass bei ihnen so etwas wie die jüngste Kindergelderhöhung als Einkommen gilt und darum gleich wieder abgezogen wird. Nicht nur weil die ihnen zum Leben gewährte Unterstützung – die „Regelleistung zur Sicherung des Le- bensunterhalts“ – denkbar knapp bemessen ist.
Für Kinder bis 14 Jahre sogar verfassungswidrig knapp, wie das Bundessozialgericht in Kassel feststellte. Sondern auch weil ihnen zu al- lem Überdruss da, wo die mit heißer Na- del gestrickten Hartz-IV-Gesetze in die Praxis umgesetzt werden, oft zusätzlich das Leben schwer gemacht wird.
Jüngstes Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: Eine Hartz-IV-Empfängerin hatte in ihrer Not ihren Onkel um finanzielle Hilfe gebeten. Der gab ihr ein Darlehen in Höhe von 1500 Euro. Das wollte sie ihm, so die Abspache, ein halbes Jahr später zurückzahlen.
Was tat die für sie zuständige Behörde? Sie wertete das Darlehen als Einkommen, rechnete es auf die Grund-sicherung an. Im Klartext: Die Frau be-kam weniger Geld. Zu Unrecht, wie das Landessozialgericht in Essen feststellte.
Fälle wie diese führen auch in Nordrhein-Westfalen inzwischen schon die Fallstatistiken bei den Sozialgerichten an. In Düsseldorf und Münster machen sie ein Viertel aller Verfahren aus. Landesweit waren es 2008 rund 25 000 Klagen, die hier bei den acht Sozialgerichten gegen Hartz IV eingingen. Und nach dem Urteil des Kasseler Gerichts wird die Klageflut weiter zunehmen.
Für die Betroffenen ist die Vorjahresbilanz, dass rund die Hälfte davon erfolgreich für die Kläger waren, mit Blick auf die Verfahrensdauer von bis zu einem Jahr, ehe Recht gesprochen wird, kein Trost. Denn für sie ist jede gerichtliche Auseinandersetzung immer auch ein Existenzkampf. Wer etwa befürchten muss, dass ihm mitten im Winter Strom und Wasser abgestellt wird, hat keine Zeit zu verlieren.
Den Gipfel an Unmenschlichkeit, die in unserem Rechts- und Sozialstaat im behördlichen Umgang mit Hartz-IV-Empfängern heute möglich ist, offenbart die publik gewordene Leidensgeschichte eines 53-Jährigen aus Mecklenburg-Vorpommern. Ihn trieb die Arbeitsagentur Greifswald in die Obdachlosigkeit. Inzwischen kümmert sich die Diakonie um ihn.
Die Hartz-IV-Empfängerin aus NRW, der Hartz-IV-Empfänger aus Mecklenburg-Vorpommern – zwei Menschen, die hautnah spüren lassen, wohin es führt, wenn bei Anwendung unausgegorener Sozialgesetze zusätzlich Inkompetenz, Gleichgültigkeit und Willkür das Handeln bestimmen.
Ein solcher Umgang, noch dazu mit seinen sozial Schwächsten, ist eines Rechts- und Sozialstaats unwürdig. Ein Staat, in dem das möglich ist, ist kalt. Und Politiker, die gegen diese, von ihnen mitverursachte Form sozialer Kälte nichts tun, können kaum erwarten, dass man sich für sie erwärmt.
Dieser Beitrag wurde am 21.2.2009 um 09.38 Uhr veröffentlicht.
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