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Pflege-Mindestlohn

Hin und Her

Uwe Herrmann

Uwe Herrmann

Einem Mindestlohn in der Pflege steht politisch nichts mehr im Weg, nachdem kürzlich auch der Bundesrat der Aufnahme der Pflegebranche ins Entsendegesetz zugestimmt hat.

Das Hauptargument der Gegner in den kirchlichen Sozialverbänden – darunter auch das Diakonische Werk Westfalen –, die befürchten, ein gesetzlicher Pflege-Mindestlohn könnte zu einer Absenkung des Lohnniveaus insgesamt führen und die Pflegekassen veranlassen, eines Tages ihre Pflegesätze nach unten zu korrigieren, hat der Bundesrat in seinem Beschluss berücksichtigt.

Grundsätzlich stellt er fest, dass die Refinanzierung der kalkulierten Vergütung von Pflegeleistungen im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen zu vereinbaren ist und Mindestlöhne nicht den anzuerkennenden Durchschnittspersonalkosten gleichkommen. Und er verknüpft seine Feststellung mit der Forderung nach Klarstellung im Sozialgesetzbuch.

Dem muss der Gesetzgeber allerdings noch nachkommen. Die westfälische Diakonie hegt Zweifel, dass er das tun wird. Ihr Vertrauen in die Politik, der sie in der Mindestlohn-Diskussion vom Wahlkampf bestimmten Populismus vorwirft, ist nachhaltig gestört.

Diakonie-Chef Günther Barenhoff sieht insbesondere die Forderung nach Differenzierung zwischen Pflegehilfs- und Pflegefachkräften in dem vorgegebenen Orientierungsrahmen nicht erfüllt. Für Hilfskräfte befürwortet er eine Mindestlohn-Regelung. Für Fachkräfte aber greife sie nicht, sagt er und stützt sich dabei auf das Argument der in der Diakonie in NRW über einem Mindestlohn liegenden Tarife.

Wenn das in der Diakonie insgesamt vorher mal so deutlich öffentlich gesagt worden wäre. Stattdessen sorgte sie durch widersprüchliche Äußerungen und ihre Taktiererei für Irritationen.

Da sprachen sich Landesverbände, die sich dadurch eine Verbesserung ihrer Position im Wettbewerb mit privaten Anbietern erhoffen, eher für eine Mindestlohn-Regelung aus. Und da gab und gibt es diejenigen, die ihre Marktposition durch eine solche, ihren Handlungsspielraum einschränkende Regelung gefährdet sehen.

Von einer Unterscheidung zwischen Hilfs- und Fachkräften war dabei zumindest öffentlich bisher keine Rede.

Ein klarerer Kurs der Diakonie, wie er sich jetzt in der Mindestlohnfrage zumindest in solch einer Differenzierung auch in anderen Diakonie-Landesverbänden als gemeinsamer Nenner ansatzweise abzeichnet, wäre zu einem früheren Zeitpunkt hilfreicher gewesen – auch und nicht zuletzt gegenüber der Politik.

Im öffentlichen Bewusstsein verhaftet ist bisher das uneinheitliche Bild, das Kirche und Diakonie in dieser Frage vorgestellt haben. Wenn sie jetzt kritisieren, ihr verfassungsmäßig garantiertes Selbstbestimmungsrecht sei missachtet, ihre besondere Organisationsstruktur nicht berücksichtigt worden, ist das auch eine Folge dieses Hin und Her.

Bericht dazu HIER

Dieser Beitrag wurde am 17.3.2009 um 12.47 Uhr veröffentlicht.

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