Asylbewerber
Hilfe für Illegale - jetzt!

Zweitausend Euro Strafgeld soll ein Pfarrer aus Herford bezahlen.
Die Begründung des Gerichts: »Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt« für eine Kurdin, deren Asylantrag abgelehnt wurde, und ihre beiden minderjährigen Kinder.
Der Pfarrer beruft sich auf die Menschenrechte und sein Gewissen. Der Richter dagegen sieht einen klaren Bruch des Aufenthaltsrechts.
Menschen zu helfen, die sich in einer Notlage befinden, ist Christenpflicht. Die westfälische Kirche hat sich in ihren offiziellen Stellungnahmen mehrfach dafür ausgesprochen, untergetauchte Asylbewerber aus der Illegalität zu holen und ihnen den Aufenthalt in Deutschland zu erlauben. Die Lebenssituation von Flüchtlingen ohne Aufenthaltsrecht stehe im Widerspruch zu den Menschenrechten und dem Grundgesetz, heißt es in einer Erklärung.
Auf dem Hintergrund dieser Aussagen sollte die Landeskirche auch in diesem Fall offensiv an die Öffentlichkeit gehen und den verurteilten Pfarrer mit allen Mitteln unterstützen. Denn die Diskussion über das Aufenthaltsrecht auf gesellschaftspolitischer Ebene ist gut und wichtig. Die Menschen aber, die jetzt voller Panik vor der Abschiebung in die Illegalität abtauchen, brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe: Ein Bett, einen Arzt, etwas zu essen. Wer ihnen das gewährt, sollte selbst Unterstützung finden – auch und gerade von der verfassten Kirche.
Beitrag wurde verfasst von Anke von Legat
Dieser Beitrag wurde am 17.12.2008 um 12.44 Uhr veröffentlicht.
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