Individuelle Grabgestaltung
Gericht: Doppelgrab als Ausnahme zulässig

Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht hat die Rechte auf individuelle Grabgestaltung gestärkt. Foto: UK-Archiv
Das Recht von Bürgern auf individuelle Grabgestaltung ist vom Koblenzer Oberverwaltungsgericht gestärkt worden.
Auch wenn eine Friedhofssatzung Doppelgräber ausschließe, könne die gemeinsame Einfassung von zwei nebeneinander liegenden Einzelgräbern ausnahmsweise zulässig sein, heißt es in einer Erklärung (AZ: 7 A 10471/10.OVG ). Das Gericht wies damit die Berufungsklage einer Gemeinde zurück, die befürchtet hatte, schon die optische Erscheinung eines Doppelgrabes könne eine negative Vorbildwirkung haben.
In dem konkreten Fall wollten die Kinder ihre bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommenen Eltern in einer gemeinsamen Grabstätte bestatten.
Dies lehnte die 600 Einwohner zählende Ortsgemeinde unter Verweis auf die Friedhofssatzung ab, die lediglich Reihengräber zulasse.
In einem nächsten Schritt wurde den Angehörigen auch eine beide Gräber umfassende gemeinsame Grabeinfassung mit der Begründung verweigert, dass die den Eindruck einer Doppelgrabstätte hervorrufe.
Der daraufhin erhobenen Klage hatte das Koblenzer Verwaltungsgericht stattgegeben.
Auch in der nächsten Instanz war die Gemeinde nicht erfolgreich. Der Fall weise einmalige Züge auf, urteilten die Richter des OVG Koblenz.
Daher sei nicht zu befürchten, dass die Friedhofssatzung der Gemeinde in Zukunft unterlaufen werde. epd
Dieser Beitrag wurde am 3.7.2010 um 11.07 Uhr veröffentlicht.
| Kommentare lesen |
|---|
| Eigenen Kommentar schreiben |
|---|
| Sie müssen eingeloggt sein, um Kommentare verfassen zu können. Loggen Sie sich hier ein, falls Sie schon einen Account haben Melden Sie sich hier kostenlos an |
| Evangelisch in Westfalen und Lippe |
|---|
| Informationen aus den Kirchenkreisen der EKvW und aus der Lippischen Landeskirche auf den jeweiligen Seiten (klicken Sie auf den gewünschten Bereich). |
|










