Gegen die guten Sitten
Arbeitsämter müssen keine Prostituierten vermitteln

Mancher Arbeitsagenturmitarbeiter wird aufatmen: Die Agenturen müssen nicht für Bordellbetreiber tätig werden. Foto: cyrano
Arbeitsämter müssen einem Gerichtsurteil zufolge nicht für Bordellbesitzer nach Prostituierten suchen.
Eine Vermittlung von Prostituierten sei nicht mit der Wertordnung der Bundesrepublik vereinbar, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Auch aus dem seit 2002 geltenden Prostitutionsgesetz sei eine Förderung dieser Tätigkeit nicht abzuleiten, hieß es. (Aktenzeichen: B 11 AL 11/08 R)
In dem Rechtsstreit hatte ein Bordellbesitzer aus Speyer bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Vermittlung von Prostituierten aus Deutschland und den EU-Mitgliedstaaten beantragt.
Der Bordellbetreiber wollte in seinem Etablissement Prostituierte sozialversicherungspflichtig beschäftigen. »Mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird Frauen vielleicht der Einstieg in den Beruf erleichtert«, erklärte der Kläger.
Kein gesellschaftlicher Konsens beim Thema Prostitution
Die BA lehnte den Antrag jedoch ab, weil die Vermittlung von Prostituierten »gegen die guten Sitten« verstoße.
Im Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes werde darauf verwiesen, dass es noch keinen gesellschaftlichen Konsens über die Prostitution gebe. Bei diesem Gewerbe handele es sich nicht um einen »normalen Beruf«.
Im 2002 in Kraft getreten Prostitutionsgesetz wird Prostituierten zugestanden, ihre Liebesdienste auf eine sozialversicherungspflichtige Basis zu stellen. »Wird dieser Beruf wie jeder andere angesehen, müssten wir auch hier weiterbilden und Förderleistungen zahlen«, sagte Rainer Krappmann, Vertreter der BA.
Sozialversicherungsbeiträge für Liebedienste
»Wenn Prostituierte Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sollte es keinen Grund geben, eine Vermittlung zu verweigern«, sagte hingegen Erich-Wolfgang Moersch, Rechtsanwalt des Klägers.
Auch der Bundesverband sexuelle Dienstleistungen (BSD) in Berlin beklagt die Praxis der BA, keine Stellen zu vermitteln. »Die meisten Prostituierten arbeiten deshalb von vornherein auf freiberuflicher Basis«, sagte Stephanie Klee, Sprecherin des BSD, vor der Urteilsverkündung. epd
Dieser Beitrag wurde am 7.5.2009 um 10.49 Uhr veröffentlicht.
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