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Nur noch zwei Adventssonntage

Brandenburg will Sonntagsöffnung einschränken

<b>In Brandenburg</b> sollen die Sonntagsöffnungszeiten eingeschränkt werden. Foto: Andre Bonn/rot

In Brandenburg sollen die Sonntagsöffnungszeiten eingeschränkt werden. Foto: Andre Bonn/rot

In Brandenburg sollen Geschäfte künftig nur noch an zwei Adventssonntagen öffnen dürfen.

Über eine entsprechende Änderung des Ladenöffnungsgesetzes wird an diesem Mittwoch der brandenburgische Landtag in Potsdam beraten. Damit reagiert das Bundesland auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2009. Die Gesetzesänderung soll bereits für die kommende Adventszeit gelten.

Dem Gesetzentwurf zufolge dürfen Geschäfte künftig höchstens an zwei Sonn- und Feiertagen eines Monats und nicht mehr an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen öffnen.

An bis zu sechs Sonn- und Feiertagen im Jahr sollen Läden jedoch künftig bereits ab 11 Uhr statt wie bisher ab 13 Uhr sieben Stunden Waren verkaufen dürfen. Von der Ausweitung der Öffnungszeit bleibe die Zeit des Hauptgottesdienstes unberührt, heißt es zur Begründung.

Verkaufsoffene Sonntage und Öffnungszeiten sollen weiterhin von den örtlichen Ordnungsbehörden festgesetzt werden.

Am Karfreitag, den Oster- und Pfingstsonntagen, dem Volkstrauertag, dem Totensonntag sowie dem ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag dürfen Geschäfte grundsätzlich nicht öffnen. Das Bußgeld für rechtswidrige Ladenöffnung und unerlaubten Warenverkauf soll von 500 auf 5.000 Euro heraufgesetzt werden.

Bisher konnten die brandenburgischen Kommunen die Ladenöffnung aus besonderen Anlässen an bis zu sechs Sonn- und Feiertagen im Jahr zulassen.

Darunter auch an allen Adventssonntagen sowie an mehreren Sonntagen hintereinander. Im Dezember 2009 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem von der evangelischen und katholischen Kirche eingeleiteten Verfahren entschieden, dass das Berliner Ladenöffnungsgesetz in Teilen gegen das Grundgesetz verstößt. epd

Dieser Beitrag wurde am 8.9.2010 um 10.07 Uhr veröffentlicht.

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