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Ladenschluss vor dem Bundesverfassungsricht

Aushöhlung des Sonntagsschutzes?

<b>Einkaufen</b> rund um die Uhr? Die Kirchen wehren sich gegen freizügige Landenschlussregelungen. Foto: Franz Pfluegl

Einkaufen rund um die Uhr? Die Kirchen wehren sich gegen freizügige Landenschlussregelungen. Foto: Franz Pfluegl

Das Bundesverfassungsgericht hat über die Verfassungsbeschwerden der evangelischen und der katholischen Kirche gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz verhandelt.

Nach dem Gesetz dürfen Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen öffnen, darunter an allen vier Adventssonntagen. Bei dem Verfahren geht es nach den Worten von Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier um die Grundsatzfrage »nach den verfassungsrechtlichen Grenzen der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen«. Ein Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.


Mangel an religiöser und kultureller Achtung

Bischof Wolfgang Huber von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kritisierte, die weitreichende Regelung zur Ladenöffnung zeuge von einem »beunruhigenden Mangel an religiöser und kultureller Achtung«. Der »Tag der kollektiven Arbeitsunterbrechung« sei ein wichtiges Element der Lebenskultur. Schon werktags reize das Berliner Gesetz mit Landesöffnungszeiten rund um die Uhr »alles aus«.

Der Sonntag habe als Ruhetag eine Jahrtausende alte, umfassende Tradition und sei bereits durch Kaiser Konstantin den Großen rechtlich anerkannt worden, argumentierte Huber, der auch Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist. Diese Tradition habe das religiöse, soziale und kulturelle Leben nachhaltig geprägt.


Weihnachtszeit durch den Kommerz beherrscht

Durch die Ladenöffnungen an allen vier Adventssonntagen werde die Vorweihnachtszeit »weitgehend durch Kommerz« beherrscht, kritisierte der Berliner Bischof. Dies greife in »eklatanter Weise in den kirchlichen Kalender« ein.

Kardinal Georg Sterzinsky vom Erzbistum Berlin sagte, der Sonntag werde durch das Berliner Gesetz in »unerträglicher Weise« ausgehöhlt. Mit Blick auf die Öffnungszeiten ab 13 Uhr sagte er, der Sonntagnachmittag sei verfassungsrechtlich nicht weniger wert als der Vormittag. Sonntagsarbeit erschwere es Arbeitnehmern und Angestellten, sich angemessen religiös beteiligen zu können.


»Kirchen sollten selbst mehr Angebote machen«

Dagegen sieht der Bevollmächtige für den Hauptverband des Deutschen Einzelhandels, Professor Friedhelm Hufen, »keinerlei Zusammenhang zwischen dem bedauernswerten Rückgang des Gottesdienstbesuchs und den Ladenöffnungszeiten«.

Schon vor der Gesetzesänderung seien die Gottesdienstbesuche dramatisch eingebrochen. Die Kirchen sollten an verkaufsoffenen Sonntage selbst mehr Angebote machen. »Warum verpassen sie diese Chance«, fragte Hufen.


Wachsende Belastung der Arbeitnehmer

Unterstützung erhalten die Kirchen von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die jedoch nicht selbst geklagt hat. Ver.di-Vertreter Ulrich Dalibor verwies auf die wachsenden Belastungen für die Arbeitnehmer im Einzelhandel. Diese benötigten den freien Sonntag vor allem als Zeit für Familie, Partnerschaft, Erholung und Gesundheit.

Nach Auffassung von Vertretern des Landes Berlin ist das Ladenöffnungsgesetz in »jeder Hinsicht verfassungsgemäß«. »Wir halten daher die Verfassungsbeschwerden für unzulässig«, sagte die Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses, Karin Seidel-Kalmutzki (SPD).


Gesellschaftspolitische Auseinandersetzung vor Gericht

Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) warf den Kirchen vor, eine »gesellschaftspolitische Auseinandersetzung vor Gericht fortzusetzen«. Es gebe sogar weniger Öffnungszeiten als in anderen Bundesländern. Diese ermöglichten umfangreiche Ausnahmeregelungen

Nach dem Berliner Gesetz dürfen Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen öffnen, darunter an allen vier Adventssonntagen zwischen 13 und 20 Uhr. Weniger weitreichend als in Berlin sind die Vorschriften der anderen Bundesländer, die nur an drei bis sechs Sonntagen die Ladenöffnung erlauben.

Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ging die Zuständigkeit zur Regelung der Ladenöffnungszeiten auf die Bundesländer über. epd

Dieser Beitrag wurde am 24.6.2009 um 06.30 Uhr veröffentlicht.

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