
Zeit ist Geld: Zur genauen Ermittlung der Pflegestufe kann auch eine Stoppuhr erforderlich sein, urteilt das Bundessozialgericht. Foto: Daniel Kühne
Urteil des Bundessozialgerichts
Pflegestufe ist mit der Stoppuhr zu bestimmen
Der Pflegebedarf von kranken und schwerbehinderten Menschen muss bei der Bestimmung der Pflegestufe bis auf die Sekunde genau erfasst werden.
Dies geht aus einem Urteil des Kasseler Bundessozialgerichts (BSG) vom Mittwoch hervor. (AZ: B 3 P 10/08 R). Damit wiesen die Richter die Klage einer 86-jährigen Frau aus Essen zurück. Die demente und sehbehinderte Frau wollte von der Pflegekasse der BKK Hoesch Leistungen der Pflegestufe II erhalten. [mehr]
Arbeitskämpfe
Gewerkschaft will trotz Urteil weiter streiken
Ungeachtet eines Urteils des Arbeitsgerichtes Bielefeld, wonach kirchliche Mitarbeiter nicht streiken dürfen, soll es weiterhin Arbeitsniederlegungen in kirchlichen Einrichtungen geben. [mehr]
Wohlfahrtsverbände in Sorge
Zivildienst auf freiwilliger Basis verlängern
Zivildienstleistende sollen ihren Dienst nach dem Willen der Union künftig freiwillig um bis zu sechs Monate verlängern können. [mehr]


















