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Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes mit EU-Gesetz vereinbar

<b>Die umstrittene Übergangsregelung</b> bei der TVöD-Einführung ist vom Europäischen Gerichtshof gebilligt worden. Foto: FM2

Die umstrittene Übergangsregelung bei der TVöD-Einführung ist vom Europäischen Gerichtshof gebilligt worden. Foto: FM2

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Deutschland ist mit den EU-Gesetzen gegen Altersdiskriminierung vereinbar und muss nicht geändert werden.

Das stellte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg klar. Die Richter billigten eine umstrittene Übergangsregelung im TVöD. Sie soll langjährige Angestellte schützen, die im abgeschafften Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) nach Lebensalter eingestuft waren und ohne eine solche Klausel Einkommensverluste erleiden würden. (Az: C-297/10 und C-298/10)

Die Vergütung nach Lebensaltersstufen verstößt gegen die EU-Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung, wie die Luxemburger Richter noch einmal deutlich machten.

Es sei aber gerechtfertigt, dass »für einen befristeten Übergangszeitraum einige der diskriminierenden Auswirkungen (...) bestehen bleiben«, unterstrichen sie. Das Ziel sei gewesen, den betreffenden Angestellten den Übergang zum neuen System ohne Einkommensverluste zu gewährleisten.

Der BAT galt in Deutschland über 40 Jahre lang.

Er wurde auf Bundes- und kommunaler Ebene zum 1. Oktober 2005 abgeschafft, die letzten Bundesländer setzten ihn 2010 außer Kraft. epd

Dieser Beitrag wurde am 9.9.2011 um 10.05 Uhr veröffentlicht.

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