Gewerkschaft legt Berufung ein
Streit über Streikrecht geht in die nächste Runde

Darf in der Diakonie gestreikt werden oder nicht? Der Streit geht jetzt in die nächste juristische Runde. Foto: UK-Archiv
Der Rechtsstreit über ein Streikrecht bei Kirche und Diakonie geht in die nächste Runde.
Die Gewerkschaft ver.di hat gegen ein Urteil des Bielefelder Arbeitsgerichts Berufung eingelegt. Das Arbeitsgericht hatte im März Streikmaßnahmen bei Kirche und Diakonie für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatten die Evangelische Kirche von Westfalen und die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover sowie mehrere Diakonische Werke.
Anlass war ein Streikaufruf von ver.di für Mitarbeiter der Diakonie.
Ein Termin für die Berufungsverhandlung steht noch nicht fest.
Nach dem Urteil des Bielefelder Arbeitsgerichts hat das grundgesetzlich geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht Vorrang vor dem Streikrecht. Ein Streikrecht widerspricht nach Auffassung des Gerichts auch dem Gebot der Wahrung der Arbeitskampfparität. Die Kirchen wendeten auch keine Aussperrungen an, weil das nicht mit der kirchlichen Sittenlehre zu vereinbaren sei.
Nach Ansicht der Gewerkschaft ver.di dagegen kann das Grundrecht auf Streik nicht durch das Kirchenrecht außer Kraft gesetzt werden.
Hintergrund des Streits sind Forderungen der Gewerkschaft an Kirche und Diakonie, Tarifverträge einzuführen.
In fast allen Landeskirchen gilt der Sonderweg des »Dritten Weges«.
Dabei handeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer paritätisch besetzten Kommission die Tarife für die Beschäftigten aus. Kommt keine Einigung zustande, tritt eine Schiedskommission zusammen, deren Spruch verbindlich ist.
Nachdem der Verband der Diakonischen Dienstgeber die Forderung der Gewerkschaft abgelehnt hatte, rief die Gewerkschaft im Mai 2009 Mitarbeiter in diakonischen Einrichtungen zu Streiks und Aktionswochen auf. epd
Dieser Beitrag wurde am 16.6.2010 um 11.12 Uhr veröffentlicht.
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| Wieland schrieb am 16.06.2010 16:50: "Nach Ansicht der Gewerkschaft ver.di dagegen kann das Grundrecht auf Streik nicht durch das Kirchenrecht außer Kraft gesetzt werden." Hmm, da ist doch was dran, oder? |
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