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Urteil des Bundessozialgerichts

Pflegestufe ist mit der Stoppuhr zu bestimmen

<b>Zeit ist Geld</b>: Zur genauen Ermittlung der Pflegestufe kann auch eine Stoppuhr erforderlich sein, urteilt das Bundessozialgericht. Foto:  Daniel Kühne

Zeit ist Geld: Zur genauen Ermittlung der Pflegestufe kann auch eine Stoppuhr erforderlich sein, urteilt das Bundessozialgericht. Foto: Daniel Kühne

Der Pflegebedarf von kranken und schwerbehinderten Menschen muss bei der Bestimmung der Pflegestufe bis auf die Sekunde genau erfasst werden.

Dies geht aus einem Urteil des Kasseler Bundessozialgerichts (BSG) vom Mittwoch hervor. (AZ: B 3 P 10/08 R). Damit wiesen die Richter die Klage einer 86-jährigen Frau aus Essen zurück. Die demente und sehbehinderte Frau wollte von der Pflegekasse der BKK Hoesch Leistungen der Pflegestufe II erhalten.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) begutachtete daraufhin den täglichen Hilfebedarf der dementen Klägerin.

Bei einem Grundpflegebedarf von mehr als 120 Minuten täglich hätte die Frau Anspruch auf die höhere Pflegestufe II gehabt. Nach einem Sachverständigtengutachten benötigte die Frau allerdings nur 109 Minuten Pflegehilfe täglich.

Darin enthalten waren auch die Hin- und Rückwege zur Toilette und zu den Mahlzeiten. Entsprechend den Begutachtungsrichtlinien nahm der MDK dabei an, dass Pflegebedürftige jeweils eine durchschnittliche Wegstrecke von acht Metern in 30 Sekunden zurücklegen.

Die Klägerin vertrat dagegen die Auffassung, dass aus Praktikabilitätsgründen jeder einzelne Toilettengang auf die Minute gerundet und nicht nach Sekunden erfasst werden müsse.

Nach dieser Rechnung hätte sie einen Pflegebedarf von mehr als 120 Minuten täglich gehabt - also die Pflegestufe II beanspruchen können.

Solch eine Minutenpauschale sei vom Gesetz aber nicht gedeckt, befand das Gericht. Der Hilfebedarf sei möglichst exakt zu bestimmen. epd

Dieser Beitrag wurde am 11.3.2010 um 09.02 Uhr veröffentlicht.

Kommentare lesen
gumma schrieb am 11.03.2010 10:35:

Krank! Wenn es schon um Sekunden geht, dann bitte auch ganz exakt: Dann müsste sich der Medizinische Dienst eine Woche lang daneben stellen und mit der Stoppuhr die tatsächlich benötigte Zeit messen, um daraus dann einen Durchschnitt zu bilden...

Schallblech schrieb am 11.03.2010 15:34:

So ist es, zumal die alten Menschen oft hoch motiviert sind durch den Besuch und die Abwechslung, und dann zeigen wollen, was sie noch können.
Die Zeit für die Toilette nach einem einzigen Besuch festzulegen ist doch xxxxxxxx (Selbstzensur)

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