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Frist bis Ende 2011?

Pflege-Mindestlohn wieder in Gefahr

<b>Ist der ausgehandelte Mindestlohn</b> in der Pflegebranche doch wieder in Gefahr? Foto: UK-Archiv

Ist der ausgehandelte Mindestlohn in der Pflegebranche doch wieder in Gefahr? Foto: UK-Archiv

Der Anfang April ausgehandelte Mindestlohn für die Pflegebranche ist wieder in Gefahr.

Der Vorsitzende der Verhandlungskommission, Rainer Brückers, sagte dem epd in Berlin, den Mindestlohn bis Ende 2011 zu befristen, wie es Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) verlangt hat, gefährde einen mühsam ausgehandelten Kompromiss.

Die Brückers-Kommission empfiehlt einen Mindest-Stundenlohn für Pflegehilfskräfte von 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten Deutschlands.

Anfang 2012 und Mitte 2013 soll der Lohn um jeweils 25 Cent steigen und dann bis Ende 2015 bei neun bzw. acht Euro in der Stunde stabil bleiben. Brückers sagte, gerade die privaten Arbeitgeber in der Pflegebranche hätten auf die lange Laufzeit gedrängt.

Dies habe er in einem Brief an Brüderle verdeutlicht: »Ich hoffe, dass sich der Wirtschaftsminister von meinem Brief beeindrucken lässt«, sagte Brückers.

Nach einem Bericht des »Spiegel« will Brüderle den Pflege-Mindestlohn nur bis Ende 2011 gelten und dann überprüfen lassen.

Er will für die Pflege dasselbe Verfahren, wie es Union und FDP im Koalitionsvertrag für alle anderen, bereits geltenden Branchenmindestlöhne vereinbart haben.

Das Bundesarbeitsministerium zeigte sich »erstaunt« über Brüderles Einspruch.

Eine Sprecherin sagte dem epd, es gebe »Unmut in der Pflegebranche«. Die Aushandlung des Pflege-Mindestlohns in einer Kommission sei nicht vergleichbar mit den Verfahren in anderen Branchen. Derzeit liefen Gespräche zwischen den beiden Ministerien, um eine Lösung zu finden, so die Sprecherin.

In der Pflegebranche war wegen der großen Bedeutung der kirchlichen Arbeitgeber, die keine Tarifverträge abschließen, sondern eigene Regularien zur Entlohnung haben, ein anderes Verfahren notwendig geworden als in den anderen Branchen, die einen Mindestlohn haben.

Daher wurde die Kommission gebildet, in der kirchliche Arbeitgeber und -nehmer die Hälfte der Mitglieder stellten.

Das Bundesarbeitsministerium ist dafür zuständig, den Pflege-Mindestlohn zum 1. Juli dieses Jahres per Rechtsverordnung in Kraft zu setzen.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte die Empfehlungen der Kommission begrüßt und erklärt, sie wolle sie zügig umsetzen. Bestünde die FDP weiterhin auf Veränderungen, käme der Pflege-Mindestlohn voraussichtlich nicht zustande.

Nach dem vereinbarten Verfahren kann das Arbeitsministerium die Empfehlungen der Kommission nur unverändert übernehmen.

»Jetzt selbst die kleinsten Erfolge wieder zu torpedieren, wäre fatal«, erklärte der Vorstand der Deutschen Hospiz-Stiftung, Eugen Brysch. Die FDP dürfe den gesellschaftlichen Konsens über Lohnuntergrenzen in der Pflege nicht länger ignorieren.

Die Bundestagsfraktion der Grünen warf der FDP vor, branchenspezifische Mindestlöhne aus rein ideologischen Gründen abzulehnen. epd

Dieser Beitrag wurde am 11.5.2010 um 07.39 Uhr veröffentlicht.

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