Pflegerin geht leer aus
Nach Kurz-Ehe keine Witwenrente

Hat nicht funktioniert: Eine Pflegerin bekommt nach einer offensichtlich geplanten Kurzehe keine Witwenrente. Foto: UK-Archiv
Einer Pflegerin, die einen hochbetagten Seniorenheim-Bewohner wenige Monate vor dessen Tod geheiratet hat, steht nach einem Gerichtsurteil keine Witwenrente zu.
Grund der Eheschließung sei offenbar vor allem die Hinterbliebenenversorgung gewesen, erklärte das Sozialgericht Düsseldorf. Bei einer Ehe, die weniger als ein Jahr dauere, könne eine Witwenrente nur dann zugesprochen werden, wenn als alleiniges Motiv die materielle Versorgung ausgeschlossen werden könne (AZ: S 52 (10) R 22/09).
Die Pflegerin habe die Trauer und die Einsamkeit des fast 90-jährigen Bewohners eines Seniorenheims ausgenutzt, erklärte das Gericht und sprach von »vorwiegend unlauteren Motiven« der Frau.
Sie habe behauptet, dass sie den Mann aus dem Heim herausholen und zu Hause pflegen werde. Angesichts des hohen Alters des Mannes und seiner Pflegebedürftigkeit sei zum Zeitpunkt der Eheschließung aber mit einem baldigen Ableben zu rechnen gewesen.
Außerdem habe die Pflegerin unberechtigt und gegen den Willen des Mannes Geld von seinem Konto abgehoben.
Geheiratet habe die Frau den 27 Jahre älteren Mann erst, als ihr Versuch einer Testamentsänderung zu ihren Gunsten am Widerstand der Notarin gescheitert sei.
Das Gericht gab mit seiner Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland recht, die der Frau keine Hinterbliebenenrente zahlen will. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. epd
Dieser Beitrag wurde am 5.2.2010 um 08.26 Uhr veröffentlicht.
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