Der dritte Weg
Kirchliches Streikverbot soll Bundestag beschäftigen
Das umstrittene Streikverbot in der Kirche und ihren Sozialunternehmen soll den Bundestag beschäftigen.
Eine Woche nach dem Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Magdeburg, in dem das Kirchenparlament mit überwältigender Mehrheit das Streikverbot bekräftigte, kündigten Abgeordnete von FDP, Grünen und Linken politische Initiativen gegen das kirchliche Arbeitsrecht an. Das Arbeitsrecht steht auch nach einer Niederlage der Kirche gegen die Gewerkschaft ver.di vor dem Landesarbeitsgericht Hamm unter Druck.
Zum Streikverbot wird im Frühjahr ein Urteil des Bundesarbeitsgericht in Erfurt erwartet.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ottmar Schreiner sagte auf einer Fachtagung in Kassel, die jahrelange heftige Kontroverse über die Lohnfindung in der Kirche sei zu einem »politischen Problem geworden, vor dem sich die Parteien nicht verstecken können«.
Er kündigte an, dass die SPD-Fraktion ihre Position im kirchlichen Arbeitsrecht formulieren werde: »Ich kann mir keinen Sozialdemokraten vorstellen, der das Streikrecht als Grundrecht aller Bürger infrage stellt.«
Auch die Grünen-Fraktion will ihre Haltung zum Arbeitsrecht der Kirche klären.
Wie die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmecke sagte, strebt sie einen Partei- und Fraktionsbeschluss an, in dem der kirchliche Sonderweg und das Streikverbot für unzulässig erklärt werden. Der Linken-Abgeordnete Raju Sharma kündigte für Anfang nächsten Jahres eine Anhörung im Bundestag zu dem Thema an.
Schreiner appellierte an die Verantwortlichen in den Kirchen, ihre Revisionsklage beim Bundesarbeitsgericht zurückzuziehen.
Statt dessen sollten sie versuchen, gemeinsam mit ver.di nach einer Vereinbarung zu suchen. Immerhin verhandelten bereits in zwei Landeskirchen Diakonie und ver.di seit Jahren erfolgreich über Löhne. Diese Modell tauge als Zwischenlösung auch auf Bundesebene, sagte Schreiner.
Der sogenannte Dritte Weg hat in den vergangenen Jahren zu heftigen Debatten in der Kirche geführt, bei dem Arbeitsbedingungen sowie Löhne und Gehälter von einer paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission ausgehandelt werden.
Die Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund erkennen aber das Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen nicht an. Zwei Landesarbeitsgerichte (LAG) haben in diesem Jahr im Sinne von ver.di entschieden: Das LAG Hamburg kam zu dem Urteil, dass Ärzte in diakonischen Krankenhäusern im Bereich der nordelbischen Kirche streiken dürfen.
Das LAG Hamm hatte bereits im Januar Beschäftigten der evangelischen Kirche und der Diakonie ein Streikrecht zugesprochen.
Die Diakonie Nordrhein-Westfalen hat deshalb Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt. Zuletzt hatte die neugewählte Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Annette Kurschus, den kirchlichen Sonderweg im Arbeitsrecht verteidigt.
Es sei richtig, Konflikte im Konsens zu lösen und nicht durch Arbeitskämpfe, sagte Kurschus nach ihrer Wahl am Mittwoch vor Journalisten in Bielefeld.
Eine Entscheidung des Gerichts wird 2012 erwartet.
Die Landeskirchen Nordelbien, Hamburg und Brandenburg weichen vom »Dritten Weg« ab. Sie verhandeln mit Gewerkschaften über Löhne und Gehälter. Ein Streikverbot gilt aber auch dort. epd
Dieser Beitrag wurde am 20.11.2011 um 08.11 Uhr veröffentlicht.
| Kommentare lesen |
|---|
| Eigenen Kommentar schreiben |
|---|
| Sie müssen eingeloggt sein, um Kommentare verfassen zu können. Loggen Sie sich hier ein, falls Sie schon einen Account haben Melden Sie sich hier kostenlos an |
| Evangelisch in Westfalen und Lippe |
|---|
| Informationen aus den Kirchenkreisen der EKvW und aus der Lippischen Landeskirche auf den jeweiligen Seiten (klicken Sie auf den gewünschten Bereich). |
|











