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Urteil

Kirchenmitarbeiter dürfen weiter nicht streiken

<b>Kirchliche Beschäftigte</b> dürfen auch künftig nicht streiken. Foto: FotoLyriX

Kirchliche Beschäftigte dürfen auch künftig nicht streiken. Foto: FotoLyriX

Mitarbeiter von Kirche und Diakonie dürfen auch in Zukunft nicht streiken.

Das Arbeitsgericht Bielefeld hat am Mittwoch das Streikverbot für kirchliche Beschäftigte weitgehend bestätigt. Kirchenmitarbeiter dürften nicht in den Ausstand treten, wenn ihre Tarife nach einem arbeitsrechtlichen Sonderweg ausgehandelt werden, entschied das Gericht. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht habe Vorrang vor dem Streikrecht.

Die Diakonie Westfalen-Rheinland-Lippe sowie die westfälische und die hannoversche Landeskirche hatten gegen die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. geklagt. Die Gewerkschaft äußerte sich enttäuscht über das Urteil und kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen. (Az. 3Ca2958/09)

Ver.di hatte argumentiert, das Grundrecht auf Streik könne nicht durch das Kirchenrecht außer Kraft gesetzt werden. Anlass der Klage waren Streikaufrufe im Herbst des vergangenen Jahres in Einrichtungen von Kirche und Diakonie in mehreren Bundesländern.

Die Gewerkschaft hatte eine bessere Bezahlung der Mitarbeiter sowie einen Tarifvertrag für Beschäftigte der Diakonie gefordert.

In der Verhandlung, der zahlreiche Mitarbeitende folgten, erklärte ver.di.-Rechtsanwalt Frank-Rainer Bondzio, es gehe nicht darum das kirchliche Selbstbestimmungsrecht im Gottesdienst oder bei der Verkündigung in Frage zu stellen.

Allerdings müssten für normale Arbeitsverhältnisse in sozialen Einrichtungen auch die allgemeinen tariflichen Rechte und Bestimmungen gelten.

Pfarrer Günther Barenhoff, Sprecher des Vorstandes der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, betonte dagegen, bei der Kirche gehörten »Wort und Tat« zusammen.

Das Selbstbestimmungsrecht müsse auch für die diakonische Arbeit gelten.

Barenhoff begrüßte das Urteil und erklärte weiter, die Diakonie sei »dankbar und froh«, dass das Gericht ihrer Argumentation gefolgt sei. »Gott kann man nicht bestreiken. Das ist unser Leitgedanke - und der ist heute vor Gericht bestätigt worden«, sagte der Theologe.

Innerhalb der Kirche gilt für die Tariffindung der so genannte Dritte Weg.

Dabei handeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer paritätisch besetzten Kommission die Tarife für die Beschäftigten aus. Kommt keine Einigung zustande, tritt eine Schiedskommission zusammen, deren Spruch verbindlich ist.

Nach Ansicht des Gerichtes kann auch durch diesen Sonderweg, eine tarifliche Einigung erzielt werden. Schließlich schlössen die Satzungen der kirchlichen Einrichtungen, die dem Dritten Weg folgten, nicht nur Streiks, sondern auch Aussperrungen aus. epd

Dieser Beitrag wurde am 3.3.2010 um 19.25 Uhr veröffentlicht.

Kommentare lesen
JensMK schrieb am 03.03.2010 21:24:

Wo in der Bibel steht das die Beschäftigten der Kirche nicht streiken dürfen? Warum sollen in dieser Hinsicht weniger Rechte gelten als für die Angestellten weltlicher Unternehmen?? Ich denke, dass die Zeit für solche Privilegienwirtschaft im 1800 Jahrhundert geblieben sein sollte. Die Arbeit der vielen Mitarbeiter im Bereich der Diakonie und anderer Einrichtungen ist lang und hart und nur bedingt gut bezahlt.

Glybyrne schrieb am 04.03.2010 08:47:

"du sollst nicht streiken" hieß es eigentlich im alten ägypten, aber mose fand das nicht gut und erschlug einen aufseher. anschließend sind er und alle seine gastarbeiter abgehauen (2. mose 2, 11ff

gumma schrieb am 05.03.2010 11:36:

... und bei ver.di Mitglieder geworden! GRÖHL!

MA schrieb am 21.05.2010 21:01:

In der Bibel steht das nicht - da steht heer das Gegenteil. Aber die Diakonie und Kirche kümmet das offensichtlich nicht, denn es geht um Macht und Verdecken und Verheimlichen gravierender ethischer Defizite - vor allem in der Diakonie. Da sind AWO und andere ehrlicher.
MA

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