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Pflege-Mindestlohn

Hilfs- und Fachkräfte: Diakonie fordert Klarstellung

<b>Mindestlohn in der Pflege</b> – ein umstrittenes Thema.  Foto: Uwe Herrmann

Mindestlohn in der Pflege – ein umstrittenes Thema. Foto: Uwe Herrmann

Die Diakonie hat der Politik mangelnde Differenzierung sowie fehlende Berücksichtigung ihres Selbstbestimmungsrechts und ihrer Organisationsstruktur vorgeworfen.

In der Diskussion um einen Pflege-Mindestlohn plädiert das Diakonische Werk Westfalen (DWW) in Münster im Gespräch mit UK für eine Sichtweise, die zwischen Pflegehilfs- und Pflegefachkräften unterscheidet. Eine solche Klarstellung auf politischer Seite wird im DWW und in anderen Diakonie-Landesverbänden bisher vermisst. Kommentar HIER

Allerdings ließ die auch die Diakonie zumindest in der öffentlichen Diskussion bisher vermissen. Auch in dem neuen Positionspapier der Landeskirche dazu ist diese Differenzierung kein Thema.


Absenkung des Lohnniveaus?

Vor allem die westdeutschen Landesverbände der Diakonie wie das DWW befürchten, ein Pflege-Mindestlohn, so wie er jetzt auf der politischen Agenda steht, könnte zu einer Absenkung des Lohnniveaus im Pflegebereich insgesamt führen, die Pflegekassen also veranlassen, eines Tages ihre Pflegesätze nach unten zu korrigieren.

Und das würde bedeuten, noch weniger an Personalkosten erstattet zu bekommen als etwa die großen Diakonieträger in Nordrhein-Westfalen aufgrund tarifvertraglicher Bindungen gezwungen sind zu zahlen.

Unterm Strich bliebe also ein Defizit bei den Personalkosten. Und das in einer Situation, in der sich aus der Diakonie ohnehin die Klagen häufen, dass bereits die bestehende Refinanzierung die tatsächlich entstehenden und durch Tariferhöhungen weiter ansteigenden Kosten nicht auffängt.

Auf Zustimmung stößt im DWW eine Mindestlohnregelung darum allenfalls für Pflegehilfskräfte. Für Pflegefachkräfte hingegen lehnt der Vorstandsvorsitzende des DWW Günther Barenhoff einen Mindestlohn nach wie vor ab.


Mindestlohn nur für Hilfskräfte

Dahinter steht das Argument, in der Diakonie in Nordrhein-Westfalen würde nach Tarifen bezahlt, die über dem lägen, was in der Mindestlohnfrage gegenwärtig diskutiert werde. Barenhoff: „Ein Pflege-Mindestlohn greift an dieser Stelle gar nicht.“

Kritisch äußerte sich Barenhoff in dem Zusammenhang zu den jüngsten Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat, die den Orientierungsrahmen für die Einführung eines gesetzlichen Pflege-Mindestlohns jetzt vorgegeben haben.


Staatskirchenrechtliche Bedenken

Bei der im Bundestagsbeschluss vorgesehenen Einsetzung einer achtköpfigen Kommission, die den Pflege-Mindestlohn aushandeln soll, gibt es von Seiten der Diakonie grundsätzliche staatskirchenrechtliche Bedenken.

So könnte der mit der Bildung dieses Gremiums beauftragte Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz wegen des geltenden kirchlichen Selbstbestimmungsrechts „niemanden aus Kirche und Diakonie direkt berufen, sondern allenfalls darum bitten, jemanden zu entsenden“.

Barenhoff kann sich dabei auf die Verfassung stützen, die Religionsgemeinschaften schützt, indem sie ihnen zusichert, ihre Angelegenheiten selbst regeln zu können, ohne staatlichen Einfluss.


Unterschiedliche Tarifysteme

Davon abgesehen fragt sich Barenhoff, wer aus ihren Reihen wie ihre Interessen in der Runde wahrnehmen sollte. Denn ein weiteres Problem sieht er in den unterschiedlichen Tarifsystemen, die in der Diakonie gelten. Er nannte den am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) orientierten Bundesangestelltentarif in Kirchlicher Fassung (BAT-KF) und die so genannten Arbeitsvertrags-Richtlinien (AVR).

Hinzu komme, dass es bundesweit rund 20 für die Tariffestlegung zuständige „Arbeitsrechtliche Kommissionen“ gebe. Diese besondere Organisationsstruktur sieht Barenhoff in den Rahmenvorgaben nicht erfasst.

Gegen den auf dem Bundestagsentscheid fußenden Bundesratsbeschluss wendet der Diakonievertreter ein, dass er über das zu den Rahmenvorgaben Gesagte hinaus das Problem der befürchteten perspektivischen Absenkung des Lohnniveaus nicht löse.


Nur eine Willenserklärung

Zwar fordere der Bundesrat in seinem Beschluss den Gesetzgeber auf, das Sozialgesetzbuch (SGB XI) entsprechend zu ändern, um das zu verhindern. Doch sei das eben nur eine Forderung und damit „nicht mehr als eine politische Willenserklärung“, so Barenhoff. „Solange das SGB XI nicht wirklich geändert wird, hält sich keiner daran.“

Hauptschuld an der aus Sicht der Diakonie verfahrenen Situation in der Mindestlohn-Frage weist Barenhoff insbesondere dem Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz zu, dem er Wortbruch vorwirft.


»Versprechen nicht eingehalten«

Der SPD-Bundestagsabgeordnete habe „in allen mündlichen Verhandlungen zugesichert, dass insbesondere für die Fachkräfte Tariflöhne gezahlt werden. Dieses Versprechen hat er nicht eingehalten“.

Barenhoff sieht darin seine Überzeugung bestätigt, dass „die ganze Mindestlohn-Diskussion ein populistisches Wahlkampfthema von Scholz und der SPD“ ist. Darum werde hier „nicht wirklich nach tragfähigen Lösungen gesucht“, fügt er verärgert hinzu.


Unklarer Kurs

Teilschuld an der verfahrenen Situation in der Pflege-Mindestlohn-Frage sieht Barenhoff aber auch im unklaren Kurs der Diakonie insgesamt, in deren Landesverbänden es dazu zwei konträre Positionen gibt.

In einem Interview im Sommer 2008, das der Evangelische Pressedienst unter anderem mit dem DWW-Vorstandsvorsitzenden führte, sagte er: „Für einen Mindestlohn sprechen sich insbesondere Träger und Landesverbände aus dem Osten und den Großstädten aus.

Der Anteil der privaten Dienste liegt dort inzwischen über 50 Prozent und diese zahlen Löhne, die weit unter den Vergütungen der Diakonie liegen. Dadurch steht die Diakonie unter einem massiven Wettbewerbsdruck.“


Besetzung des Gremiums bleibt offen

Wenn sich alle Diakonie-Landesverbände die Unterscheidung zwischen Hilfs- und Fachkräften, wie sie der DWW-Vorstandsvorsitzende im Gespräch mit UK erläuterte, in der Pflege-Mindestlohn-Frage, zueigen machten, sorgte das zumindest in diesem Punkt für Klarheit bei den Gesprächen mit den politischen Instanzen.

Offen bleibt aber bei der Besetzung des achtköpfigen Gremiums, das den Pflege-Mindestlohn aushandeln soll, die Frage, ob dabei der von Barenhoff zu Recht eingeforderten Berücksichtigung des verfassungsmäßig garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen und ihrer besonderen Organisationsstruktur die Politik jetzt im Nachgang noch zu ihrem Recht verhelfen kann und will.

Ungeachtet dessen werden sie hier mitwirken müssen. Zu groß ist der gesellschaftliche und moralische Druck.

Autor: Uwe Herrmann

Dieser Beitrag wurde am 17.3.2009 um 12.24 Uhr veröffentlicht.

Stellungnahme der Landeskirchen

„Mindestlöhne und Grundeinkommen – Herausforderungen für Kirche und Diakonie“ ist das Papier überschrieben, mit dem die westfälische Kirche und ihre Diakonie in diesen Fragen jetzt öffentlich Position beziehen.


Beide bekräftigen darin die Absicht, sich „trotz der zunehmenden Ökonomisierung des Sozialen am Erhalt existenzsichernder Gehälter orientieren“ zu wollen. In ihrer Rolle als Arbeitgeber beziehen sie sich dabei ausdrücklich mit ein. Denn für die Glaubwürdigkeit der Kirchen werde es in Zukunft immer mehr darauf ankommen, „im Sinn einer Übereinstimmung von kirchlichem Reden und kirchlicher Praxis die Dienstgemeinschaft der Mitarbeitenden in kirchlichen Arbeitsbeziehungen erfahrbar werden zu lassen“, heißt es in den Eingangsthesen.


Gewarnt wird in dem Papier in der Frage Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit vor einer einseitigen Fixierung der Diskussion auf den Mindestlohn. Denn dabei gerate die nachhaltige Finanzierung der sozialen Infrastruktur aus dem Blick. Neben Mindestlöhnen müssten auch Kombilöhne „branchen- und regionenspezifisch“ fortentwickelt werden, um eine Mindestsicherung zu gewährleisten. Bei beiden Instrumenten wird jedoch die Gefahr gesehen, dass auf diesem Weg Niedriglöhne verfestigt werden könnten.


Um eine nachhaltige Finanzierung sozialer Dienstleistungen zu gewährleisten, sprechen sich die Verfasser für eine Reform hin zu einem steuerfinanzierten Sozialversicherungssystem nach skandinavischem Vorbild aus. Zwar sei das gegenwärtig „kaum umsetzbar“, wie einschränkend angemerkt wird, aber es sollten „Schritte in diese Richtung“ entwickelt werden, „um auf diese Weise einen Ausweg aus der Beschäftigungsfalle für einfache Arbeiten, die existenzsichernd sein sollen, zu eröffnen“.


Des Weiteren wird angeregt, Modelle eines einheitlichen, jedem Bürger zustehenden monatlichen Grundeinkommens oder Bürgergelds zu diskutieren. Eine mögliche Richtgröße zur Mindestsicherung wird im geltenden ALG II – Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen hier 347 Euro monatlich plus Übernahme von Miet- und Heizkosten – gesehen. Auf dieser Basis könnten Menschen dann entscheiden, „ob und in welcher Weise sie durch Erwerbsarbeit Lohneinkommen hinzuverdienen oder sich im Rahmen anderer Tätigkeitsformen in die Gesellschaft integrieren“.


Gegen den Einwand, das könne ausgenutzt werden, machen die Verfasser geltend, „es könnte auch der positive Effekt einer Ausweitung zivilgesellschaftlicher Tätigkeiten eintreten“. uhe



Die Broschüre ist in Schwerte beim Institut für Kirche und Gesellschaft, Telefon (0 23 04) 75 53 00, erhältlich und im Internet unter www.ekvw.de – Service – Download – Gesellschaftspolitische Themen – Grundeinkommen und Mindestlöhne.

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