Jeder Dritte fehlerhaft
Diakonie warnt vor Chaos bei Hartz-IV-Bescheiden
Die Diakonie hat vor einem zunehmenden Chaos beim Ausstellen von Hartz-IV-Bescheiden gewarnt.
Die Betreuung der Langzeitarbeitslosen werde nicht besser, wenn in naher Zukunft die Arbeitsgemeinschaften aus Bundesagentur für Arbeit und Kommunen zerschlagen würden, sagte der Vizechef des Diakonischen Werkes Bayern, Jörg Kruttschnitt, in Nürnberg. Bereits jetzt sei mehr als jeder dritte Hartz-IV-Bescheid fehlerhaft.
Langzeitarbeitslose bekommen nach der Reform der Jobcenter zwei Bescheide statt bisher einen. Weil das unter Umständen zu zwei getrennten Klagen führen könne, drohten die Sozialgerichte unter Widerspruchsverfahren zu ersticken.
Der bayerische Diakoniepräsident Ludwig Markert nannte Hartz IV eine »Großbaustelle mit unvermindertem Ungerechtigkeitspotenzial«.
Die Regelsätze seien viel zu niedrig, um die Bezieher an der Gesellschaft teilhaben zu lassen.
Besonders die Leistungen für Kinder müssten verbessert werden. Rückenwind für diese Forderung erhofft er sich vom Bundesverfassungsgericht, dessen Urteil zu Hartz-IV-Leistungen für Kinder am 9. Februar erwartet wird. epd
Dieser Beitrag wurde am 3.2.2010 um 09.38 Uhr veröffentlicht.
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| Kurt Mittag schrieb am 04.02.2010 23:07: Das Zitat des bayerischen Diakoniepräsidenten, welches schon sehr markige Worte verwendet, greift ausgesichts der tatsächlichen, unsäglichen Verhältnisse noch zu kurz. In Anbetracht der Leere in der Staatskasse scheinen die Hartz-IV-Behörden - wie immer sie auch vor Ort heißen mögen - aus der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten verfassungswidrigen Organisationsform den Schluß zu ziehen, dass sie außerhalb von Gesetz und Recht stehen und daher dazu berechtigt sind, zum Nachteil der Betroffenen Willkür-Entscheidungen treffen zu dürfen. Die Klagen und einstweiligen Rechtschutzanträge gegen solche falschen Entscheidungen führen schon heute zu einer so völligen Überlastung der Sozialgerichte, dass ein effektiver Rechtsschutz trotz allem guten Willens und großer Einsatzbereitschaft der Sozialrichrichter nicht mehr gewährleistet ist. Kurt Mittag, Rechtsanwalt |
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