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ver.di-Kritik zurückgewiesen

Diakonie-Mitarbeiter fordern Tarifverträge

<b>Das Streikverbot</b> im Bereich der Diakonie und der so genannte »Dritte Weg« sorgen immer wieder für Zündstoff zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Foto: Alexander Raths

Das Streikverbot im Bereich der Diakonie und der so genannte »Dritte Weg« sorgen immer wieder für Zündstoff zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Foto: Alexander Raths

Beschäftigte des Evangelischen Krankenhauses Bielefeld und des Klinikums Gütersloh haben bessere Arbeitsbedingungen in diakonischen Einrichtungen gefordert.

Auf einer öffentlichen Diskussion in Bielefeld mahnten rund zwei Dutzend Mitarbeiter und Vertreter der Gewerkschaft ver.di Tarifverträge und ein Streikrecht in der Diakonie an. Die Veranstaltung war Teil der bundesweiten Aktionswoche, zu der die Gewerkschaft aufgerufen hat. Auch in Oldenburg gab es einen Warnstreik.

Die Teilnehmer der Veranstaltung in Bielefeld beklagten eine zunehmende Arbeitsbelastung durch chronischen Personalmangel.

Patienten könnten vielfach nur noch mangelhaft versorgt werden. Vor diesem Hintergrund wollen am 30. November Mitglieder der Tarifkommissionen der Krankenhäuser einen Forderungskatalog beschließen. Aktionen fanden in weiteren Städten statt.

Die Diakonie wies die Gewerkschaftsvorwürfe, sie halte sich nicht an Tarifrecht, zurück.

Die Einrichtungen der kirchlichen Wohlfahrtsverbände hätten eine hohe Tarifbindung, die gegen 100 Prozent tendiere. Die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft seien in weitaus geringerem Maße tarifgebunden.

Der kaufmännische Vorstand des Evangelischen Krankenhauses in Oldenburg, Thomas Kempe, forderte die Verantwortlichen in der niedersächsischen Diakonie auf, mit den Gewerkschaften nach einer Lösung im Konflikt um bessere Arbeitsbedingungen zu suchen.

»Da müssen einige Personen von beiden Seiten über ihren Schatten springen«, sagte er dem epd. Am Vormittag waren rund 300 Beschäftigte des Diakonie-Krankenhauses in einen Warnstreik getreten.

Am Mittwoch hatten bereits mehrere Hundert Diakonie-Mitarbeiter in ganz Niedersachsen für eine Ende des kirchlichen Arbeitsrechts und den Einstieg in Tarifverträge demonstriert.

Kempe kritisierte den Warnstreik als »Stellvertreterkrieg am falschen Ort«. Es sei unfair, von ihm ein Ende des kirchlichen Arbeitsrechts zu fordern in dem Wissen, dass er dazu nicht befugt sei: »Die Entscheidung müssten Diakonische Werke und die Synoden der fünf evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen gemeinsam beschließen.«

In Niedersachsen ruhen die Entgeltverhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie seit April.

Die Gewerkschaft ver.di hat unter dem Motto »Tarifverträge fallen nicht vom Himmel« für diese Woche zu Demonstrationen in diakonischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hamburg aufgerufen. epd

Dieser Beitrag wurde am 30.9.2011 um 09.57 Uhr veröffentlicht.

Das Stichwort: Kirchliches Arbeitsrecht

In der evangelischen Kirche und ihren bundesweit 28.000 diakonischen Betrieben gilt im Arbeitsrecht fast flächendeckend der sogenannte Dritte Weg.

Im Unterschied zum üblichen Verfahren in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst werden hier Arbeitsbedingungen sowie Löhne und Gehälter nicht zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt, sondern dies geschieht in einer Arbeitsrechtlichen Kommission. Diese ist mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch besetzt.

Kommt in dem Gremium keine Einigung zustande, entscheidet eine Schiedskommission.

Ihr Spruch ist verbindlich. Beim »Dritten Weg« sind Streiks und Aussperrungen verboten. Rechtliche Grundlage des »Dritten Weges« ist das im Grundgesetz verankerte kirchliche Selbstbestimmungsrecht.

Der »Dritte Weg« hat in den vergangenen Jahren zu heftigen Debatten in der Kirche geführt.

Die Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund erkennen das Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen nicht an. Zwei Landesarbeitsgerichte (LAG) haben in diesem Jahr im Sinne von ver.di entschieden: Das LAG Hamburg kam zu dem Urteil, dass Ärzte in diakonischen Krankenhäusern im Bereich der nordelbischen Kirche streiken dürfen.

Das LAG Hamm hatte bereits im Januar Beschäftigten der evangelischen Kirche und der Diakonie ein Streikrecht zugesprochen.

Die Diakonie Nordrhein-Westfalen hat deshalb Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt. Eine Entscheidung des Gerichts wird für 2012 erwartet.

Die Landeskirchen Nordelbien und Brandenburg weichen vom »Dritten Weg« ab.

Sie verhandeln mit Gewerkschaften über Löhne und Gehälter. Ein Streikverbot gilt aber auch dort. epd

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