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Bioethische Debatten immer oberflächlicher

Werteverankerung im Bundestag sinkt

<b>Die ethischen Debatten</b> im Bundestag beispielsweise zur Präimplantationsdiagnostik verlieren nach Ansicht des SPD-Abgeordneten René Röspel zunehmend an Tiefgang. Foto: Zven0

Die ethischen Debatten im Bundestag beispielsweise zur Präimplantationsdiagnostik verlieren nach Ansicht des SPD-Abgeordneten René Röspel zunehmend an Tiefgang. Foto: Zven0

Bioethische Debatten im Bundestag sind nach Einschätzung des SPD-Abgeordneten René Röspel oberflächlicher geworden.

Zunehmend schauten die Parlamentarier auf den Nutzen medizinischer oder gentechnischer Möglichkeiten, sagte der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion in einem epd-Gespräch in Berlin. »Die Werteverankerung hat im Bundestag ebenso abgenommen wie in der Gesellschaft.«

Röspel, der seit 1998 dem Bundestag angehört, war von 2002 bis 2005 Vorsitzender der Enquetekommission »Ethik und Recht der modernen Medizin«.

Er sieht bei Fragen des Lebenanfangs und Lebensendes »Öffnungstendenzen« im Bundestag. Sowohl bei der Patientenverfügung im Jahr 2010 als auch in diesem Jahr bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) habe das Parlament recht liberale Regelungen beschlossen.

Gerade in der Diskussion über Gentests an Embryonen habe er den Eindruck gehabt, dass viele Abgeordnete ihre Entscheidung sehr schnell getroffen hätten, sagte Röspel.

Die technischen Möglichkeiten seien in den Vordergrund gerückt. Viele Parlamentarier hätten nur den Aspekt gesehen, Eltern und Kindern durch PID vielleicht Leid zu ersparen. »Dass für die PID Embryos zerstört werden, wurde ausgeblendet«, kritisierte Röspel.

Der SPD-Abgeordnete hatte im Juli im Bundestag für den von ihm maßgeblich initiierten Gruppenantrag für eine sehr eng begrenzte Zulassung der PID keine Mehrheit gefunden.

Bei dem jetzt in Kraft getretenen Gesetz sei noch ein »Strauß von Fragen offen«. Röspel rechnet vor allem mit Schwierigkeiten, weil im Gesetz zu ungenau definiert sei, für welche Indikationen PID zulässig sein soll.

Dem Gesetz zufolge ist PID dann erlaubt, wenn die Nachkommen eines Paares »eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit« haben oder eine genetische Schädigung beziehungsweise eine Abweichung in den Chromosomen dazu führen würde, dass die Schwangerschaft mit einer Fehl- oder Totgeburt endet.

Die Paare müssen sich zuvor beraten lassen.

Derzeit erarbeitet das Bundesgesundheitsministerium eine Rechtsverordnung für die Einrichtung von PID-Zentren und Ethikkommissionen. epd

Dieser Beitrag wurde am 18.12.2011 um 09.25 Uhr veröffentlicht.

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