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Sonntagsöffnungen untersagt

Verfassungsgericht kippt Ladenschlussgesetz

<b>Für Sonntagsöffnungen</b> muss es gute Gründe geben: Das meint das Bundesverfassungsgericht. Nicht nur aus religiösen Gründen: Der Schutz der Familie sei höher einzustufen als der Wunsch des Handels nach längeren Verkaufszeiten. Foto: Mikael Damkier

Für Sonntagsöffnungen muss es gute Gründe geben: Das meint das Bundesverfassungsgericht. Nicht nur aus religiösen Gründen: Der Schutz der Familie sei höher einzustufen als der Wunsch des Handels nach längeren Verkaufszeiten. Foto: Mikael Damkier

Das Bundesverfassungsgericht hat die Freigabe der Adventssonntage zur Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte in Berlin untersagt.

Die 2006 getroffene Regelung verletzte das Recht der Kirchen auf Religionsfreiheit, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier am Dienstag bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Allerdings dürfen die Geschäfte an den verbleibenden Adventssonntagen noch öffnen.

Das Verbot des Bundesverfassungsgerichts greift erst ab dem nächsten Jahr.

In der Bundeshauptstadt durften die Geschäfte seit 2006 an bis zu zehn Sonntagen zwischen 13 und 20 Uhr öffnen, darunter an allen vier Adventssonntagen. Gegen das Gesetz hatten die evangelische und die katholische Kirche vor dem höchsten deutschen Gericht geklagt.

Von dem Urteil gegen die bundesweit liberalste Ladenöffnung wird eine Signalwirkung auch für andere Bundesländer erwartet.

In Berlin durften die Geschäfte seit 2006 an bis zu zehn Sonntagen zwischen 13 und 20 Uhr öffnen, darunter an allen vier Adventssonntagen. Mit der Föderalismusreform war die Zuständigkeit zur Regelung der Ladenöffnungszeiten auf die Bundesländer übergegangen.


Kirchen bekamen Unterstützung durch ver.di

Unterstützung bei ihrem Vorgehen gegen die Ladenöffnungen hatten die Kirchen von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bekommen, die jedoch nicht selbst geklagt hat.

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels sah dagegen »keinerlei Zusammenhang zwischen dem bedauernswerten Rückgang des Gottesdienstbesuchs und den Ladenöffnungszeiten«. Die Kirchen sollten an verkaufsoffenen Sonntagen selbst mehr Angebote machen.


Bedeutung der Sonntagsruhe unterstrichen

Vor dem Urteil hatte der Berliner Bischof Markus Dröge noch einmal die Bedeutung der Sonntagsruhe als »gesellschaftliche und kulturelle Errungenschaft« unterstrichen. Verkaufsoffene Sonntage drohten »den Unterschied zwischen Werktagen und Ruhetagen einzuebnen«, sagte Dröge in einem epd-Gespräch.

Menschen bräuchten einen gemeinsamen freien Tag für die Familie, die Begegnung und das Engagement. Nach Einschätzung des Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, hatte das Gericht über eine »prinzipielle kulturelle Frage« zu entscheiden.


Totale Ökonomisierung des Leben?

Es gehe darum, ob gemeinsame Lebensrhythmen Vorrang bekommen vor einer »totalen Ökonomisierung des Lebens«, sagte der CSU-Politiker unmittelbar vor der Urteilsverkündung im ZDF. epd

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Dieser Beitrag wurde am 1.12.2009 um 11.34 Uhr veröffentlicht.

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