Muslime zum Bet-Urteil
Religion nicht aus der Öffentlichkeit drängen

Vertreiter muslimischer Verbände befürchten, dass Religion generell immer weiter aus dem öffentlichen Raum gedrängt wird. Foto: Styleuneed
Der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) warnt vor einem »Herausdrängen der Religion aus dem öffentlichen Raum«.
So werde das in dieser Woche vom Bundesverwaltungsgericht erlassene Urteil zum Beten in der Schule in Teilen der Öffentlichkeit als ein »generelles Verbot von muslimischen Gebeten in der Schule« wahrgenommen, erklärte der KRM-Sprecher Bekir Albo a in Köln.
Albo a begrüßte es, dass nach Überzeugung des Gerichts die Verrichtung eines Gebets in der Schule von der Schulverwaltung generell nicht unterbunden werden kann.
Gleichzeitig kritisierte der KRM-Sprecher das die obersten Verwaltungsrichter die Wahrnehmung der Religionsfreiheit von der Akzeptanz durch andere abhängig machen. Dadurch höhle es ein verfassungsrechtlich verbrieftes Grundrecht aus.
»Mit dieser Entscheidung laufen wir Gefahr, dass nicht nur der Islam, sondern insgesamt alles Religiöse immer stärker aus dem öffentlichen Raum gedrängt wird«, erklärte Albo a.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch einem Berliner Gymnasiasten verboten, sein rituelles Mittagsgebet auf dem Schulgelände abzuhalten.
Der 18-jährige Muslim hatte in dem bundesweit beachteten Rechtsstreit erreichen wollen, einmal am Tag außerhalb der Unterrichtszeiten an seiner Schule beten zu dürfen. Nach Auffassung des Gerichts ist ein rituelles Gebet in der Schule mit Blick auf die Religionsfreiheit zwar nicht generell verboten.
Jedoch müsse es in den Fällen untersagt werden, in denen es den Alltag in der Schule empfindlich störe. epd
Dieser Beitrag wurde am 4.12.2011 um 11.40 Uhr veröffentlicht.
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| Schallblech schrieb am 04.12.2011 15:22: Da fällt mir ein alter Witz aus Südafrika zur Zeit der Apartheid ein: |
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