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Der Hartz-IV-Regelsatz und wie er berechnet wird

Grafik: FotoLyriX

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Der Hartz-IV-Regelsatz legt eine monatliche pauschale Geldleistung des Staates fest, die alle Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken soll.

Nicht im Regelsatz enthalten sind die Kosten für die Warmmiete, die extra erstattet werden. Der Regelsatz soll nicht nur das Überleben, sondern auch eine bescheidene Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sichern. Früher galt er nur für Sozialhilfeempfänger, heute bestimmt er auch die Höhe des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV).

Der in West- und Ostdeutschland einheitliche Regelsatz beträgt seit dem 1. Juli 2009 359 Euro monatlich für einen alleinstehenden Erwachsenen.

Die Unterstützung für die Kinder wird prozentual vom Erwachsenen-Regelsatz abgeleitet. Demnach stehen Kindern unter sechs Jahren stehen 215 Euro zu, im Alter bis zu 14 Jahren gibt es 251 Euro.

Jugendliche erhalten bis zur Volljährigkeit 287 Euro vom Staat. Partner und Ehepartner in einem gemeinsamen Haushalt erhalten jeweils 90 Prozent des Regelsatzes, also derzeit 323 Euro pro Monat und Person.

Alle fünf Jahre wird der Regelsatz neu berechnet. Grundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts, für die rund 75.000 Haushalte befragt werden. Erfasst werden dabei rund 130 Ausgabepositionen.

Der Regelsatz orientiert sich aber nicht an all diesen Haushalten, sondern allein am Ausgabeverhalten des unteren Fünftels auf der Einkommensskala - ausgenommen Hartz-IV-Haushalte und Sozialhilfeempfänger.

Der Hartz-IV-Regelsatz beinhaltet für Essen, Getränke und Tabak 132,83 Euro im Monat und 35,90 Euro für Kleidung und Schuhe. Dies entspricht ungefähr den ermittelten Ausgaben eines einkommensschwachen Haushalts.

Allerdings wird bei der Berechnung des Regelsatzes einem Sozialhilfe- oder Hartz-IV-Empfänger etwas weniger zugebilligt, als die befragten Haushalte tatsächlich ausgeben.

Die jüngste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe wurde 2008 ermittelt, die Auswertung soll in diesem Jahr vorliegen. In der Zwischenzeit wird der Hartz-IV-Regelsatz in dem Maß erhöht, wie die gesetzliche Rente steigt.

Nullrunden für Rentner bedeuten auch Nullrunden für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger.

Der Regelsatz hat große Bedeutung für die Sozial- und Steuerpolitik. Er bestimmt nicht nur die Höhe von Sozialhilfe und Hartz IV, sondern auch die Grundsicherung im Alter und die Taschengelder für sozialhilfeabhängige Heimbewohner.

Als Existenzminimum ist er Maßstab für die Grund- und Kinderfreibeträge bei der Steuer. Der Regelsatz wirkt sich auch auf den Kinderzuschlag für Geringverdiener, die Pfändungsfreigrenzen und den Lebensunterhalt für Asylbewerber aus. epd

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Dieser Beitrag wurde am 7.2.2010 um 13.56 Uhr veröffentlicht.

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