Gegen Ausbeutung
Bundesgerichtshof stärkt Schutz von Prostituierten
Der Ausbeutung von Prostituierten hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Grenzen aufgezeigt und damit den Schutz der Frauen gestärkt.
Die Richter stellen klar, dass das Selbstbestimmungsrecht der Frauen bei ihrer Tätigkeit nicht von anderen Personen unzulässig eingeschränkt werden darf. (AZ: 5 StR 328/09). Im konkreten Rechtsstreit hatte der BGH über eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Zuhälterei zu entscheiden.
Der Angeklagte hatte zusammen mit anderen Tätern einen Teil der Berliner Straßenprostitution organisiert.
Für den Standplatz auf der Straße verlangten sie von den Frauen 30 Euro pro Tag. Auch wurden von den Männern Strafgelder für Verspätungen, vorzeitigem Gehen bei Unwohlsein oder für »nicht erlaubte Kontakte« eingefordert.
Dies alles sei als Zuhälterei zu werten, entschied der BGH. Es spiele dabei keine Rolle, dass die Frauen sich angeblich freiwillig jenen Regeln unterworfen hätten.
Entscheidend sei, dass ihnen Regeln abverlangt worden sind, die »im Rahmen eines legalen Arbeitsverhältnisses oder auch bei selbstständiger Berufsausübung nicht wirksam zu vereinbaren gewesen wären«. epd
Dieser Beitrag wurde am 5.3.2010 um 10.36 Uhr veröffentlicht.
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