Vorruhestand
Relativ gerecht
Die Debatte war kontrovers, doch trotzdem sachlich: Soll die geltende Vorruhestandsregelung für Pfarrer ab 58 Jahren in der westfälischen Kirche um zwei Jahre verlängert werden? Wenn ja, mit oder ohne Abschläge?
Schon im Vorfeld der westfälischen Landessynode hatte man sich darüber die Köpfe heiß geredet. Manche sahen die besondere Regelung für Pfarrer als ungerecht an, weil sonst die Altersgrenzen ja oben verschoben werden.
Es kann eine größere Ungerechtigkeit sein, nichts zu unternehmen, meinte die zuständige Oberkirchenrätin Petra Wallmann vor der Synode in Bethel. Wenn nichts geschehe, müsse an anderer Stelle gespart werden. Eine Weiterführung der Vorruhestandsregelung sichere also Arbeitsplätze anderer Mitarbeiter in der Kirche.
Ganz von der Hand zu weisen sind ihre Argumente nicht: Denn noch gibt es in der EKvW 580 Pfarrerinnen und Pfarrer mehr als Pfarrstellen vorhanden sind. Ohne eine Vorruhestandsregelung würde ihre Zahl bis zum Jahr 2013 weiter ansteigen, um dann ab 2018 rapide zurückzugehen.
Es liegt also auf der Hand:
Mit einem erleichterten Vorruhestand können Pfarrstellen eingespart und Theologen im Entsendungsdienst in reguläre Pfarrstellen gewählt werden. Einleuchtend, dass der lebenslange Verbleib im Status des Entsendungsdienstes den Betroffenen auf Dauer nicht zumutbar ist.
Zu Recht kann die neue Personalchefin auch darauf verweisen, dass die bisherige 58-er Regelung ein Erfolg war. Sie belebte den fast völlig erstarrten Pfarrstellenmarkt in Westfalen.
Immerhin 125 Pfarrer - ein Drittel der Berechtigten - machten von der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand Gebrauch. Die Zahl der Pfarrstellen reduzierte sich um 82. Und 74 „Pfarrer i.E.“ konnten in reguläre Stellen wechseln.
Dennoch war es weise, die noch bis Jahresende geltende Regelung in einem entscheidenden Punkt zu ändern: Wer künftig vorzeitig ausscheiden will, muss Abschläge von 7, 2 Prozent des Ruhegehalts in Kauf nehmen.
Die Antragsteller werden so behandelt wie diejenigen, die mit 63 in Pension gehen. So wird die „Gerechtigkeitslücke“ wenigstens etwas kleiner.
Kleiner wird damit aber auch der beabsichtigte Effekt:
Der Anreiz, den Vorruhestand in Anspruch zu nehmen, wird künftig sicher abnehmen.
Andererseits wäre ein Vorruhestand ohne Abschläge den anderen Mitarbeitern, die wie in der Diakonie Stellenreduzierungen und Einbußen zu verkraften haben, nicht zu vermitteln gewesen. Die Synode hat daher - bei Abwägung aller Argumente - „relativ“ gerecht entschieden.
Wenn künftig nur ein Viertel der Berechtigten vorzeitig ausscheidet, werden immerhin 90 Stellen frei. Die Jüngeren bekämen also endlich eine Chance. Die Vorruheständler sollten sie weiter unterstützen.
Denn ihr Auftrag zur Verkündigung gilt auch noch jenseits der Pensionsgrenze.
Wolfgang Riewe
Dieser Beitrag wurde am 14.11.2009 um 10.25 Uhr veröffentlicht.
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