Käßmanns Alkoholfahrt
Kein Persönlichkeitsschutz für Promis?
An Menschen in Führungspositionen werden hohe Maßstäbe angelegt. Der Fall Käßmann hat dies einmal mehr gezeigt. Was darf man mit Fug und Recht von Prominenten erwarten? Was nicht? In der nächsten Druck-Ausgabe von UK zum 14.März werden wir uns mit dieser Frage näher beschäftigen.
Mittlerweile kommt eine andere Frage auf: Wer hat ihr Vergehen so schnell an die Öffentlichkeit gebracht? Hat einer der beteiligten Polizisten die vertrauliche Information an die „Bild“-Zeitung weitergegeben? Womöglich gegen Geld? Dazu ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Lüneburg.
Drei Strafanzeigen wegen Geheimnisverrat liegen inzwischen vor, berichtet die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“. Ein Rechtsanwalt vermutet, dass Polizeibeamte das Vergehen Käßmanns publik gemacht haben. Die Persönlichkeitsrechte seien dadurch verletzt worden.
In der Tat dürfen Beamte von sich aus keine Informationen über Personen, die bei Kontrollen im Straßenverkehr aufgefallen sind, an Journalisten weitergeben. Bei Anfragen von Medien sind Behörden allerdings verpflichtet, nicht zu lügen.
Bei der „Bild“-Zeitung ist beides möglich: Dass sie einen eigenen Informanten hatte und daraufhin bei der Polizei angerufen hat - oder dass ein korrupter Polizist selbst die Redaktion gegen Bares informierte.
Die Staatsanwaltschaft sollte möglichst schnell Licht in diese dunkle Sache bringen. Denn auch Prominente haben ein Recht auf Persönlichkeitsschutz.
Und Polizisten müssen sich in jedem Fall an das Datenschutzgesetz halten.
Auf keinen Fall darf nämlich der Eindruck entstehen, dass unser Staat Polizisten duldet, die Informationen über Delikte Prominenter gegen Geld an Medienvertreter weitergeben. Korruption muss, wo immer sie sich zeigt, sofort energisch bekämpft werden.
Wolfgang Riewe
Dieser Beitrag wurde am 8.3.2010 um 17.31 Uhr veröffentlicht.
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| Schallblech schrieb am 09.03.2010 07:55: Jeder Schwerverbrecher hat Anspruch darauf, daß sein Name nicht veröffentlicht und sein Bild unkenntlich gemacht wird. Übrigens wird er bis zum Abschluß seiner Gerichtsverhandlung als "mutmaßlicher" Täter bezeichnet. Prominente haben diese Rechte offenbar nicht, Kirchliche und Frauen schon garnicht. |
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