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Hartz-IV-Regeln

Beschimpfungen verfehlt

Roland Koch hat mit seiner Forderung nach einer Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger Empörung ausgelöst. Zwar sprach er sich wie zuvor Jürgen Rüttgers für höhere Zuverdienstgrenzen aus, will aber als Gegenleistung einen größeren Druck auf Arbeitslose ausüben lassen, auch schlecht bezahlte Tätigkeiten anzunehmen.

Ärgerlich an diesem erneuten Vorstoß ist die dahinter stehende Unterstellung, alle Arbeitslose seien arbeitsscheu. Seitdem die Agenda 2010 und die Hartz-IV-Gesetze beschlossen wurden, hat diese Agitation vom angeblich grassierenden sozialen Missbrauch Einzug gehalten. Als sei es so wunderbar bequem, auf Sozialhilfeniveau zu leben!

Was Betroffene zu Recht wütend macht ist, dass ihnen der Staat und seine Behörden zunächst einmal grundsätzlich mit Misstrauen begegnen.

Leider ist dies ein völlig anderes Menschenbild, als es dem Sozialstaat Deutschland eigentlich angemessen ist. Selbst wenn soziale Leistungen heute häufiger missbraucht würden als früher, kann dies noch lange kein Grund sein, alle Arbeitslosen unter Missbrauchs-Verdacht zu stellen.

Für viele Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, weil ihre Firma sie entlassen musste, ist dies eine schlimme Erfahrung.

Noch bitterer für sie ist, bereits nach einem Jahr auf Sozialhilfeniveau abzusinken.

All diesen Menschen zu unterstellen, nicht von sich aus dringend nach Arbeit zu suchen, ist unverschämt. Denn bereits heute sind die Bedingungen für Harz-IV-Empfänger hart genug. Bei Verweigerung von Arbeitsangeboten können Leistungen bereits jetzt schon gekürzt werden.

Auch gibt es nicht genügend qualifizierte Fallmanmager, so dass das System der Eingliederungsförderung noch lange nicht flächendeckend und effektiv eingesetzt werden kann. Ausführliche Beratungsgespräche werden deshalb viel zu selten geführt.

Vor allem existieren gar nicht genügend Stellen, in die hinein vermittelt – oder nach Kochs Vorstellungen – „zwangsverpflichtet“ werden könnte.

In der Wirtschaftskrise hat sich diese Situation noch verschärft. Viele Hartz-IV-Empfänger können auch deshalb nicht arbeiten, weil sie keine ausreichende Schulbildung und keinen Beruf haben oder weil sie keine Betreuung für ihre Kinder finden.

All diese Probleme können nur durch gezielte Hilfen und Förderprogramme gelöst werden.

Neben der bereits erreichten Verlängerung des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitslose und einer Erhöhung des Schonvermögens bei der Altersversicherung müssen auch die Hinzuverdienstgrenzen erweitert werden. Auch sollte es mehr Spielraum für individuelle Hilfen geben.

Zunächst aber ist es erforderlich, die Beratung und Vermittlung von Arbeitssuchenden zu verbessern. Es müssen mehr qualifizierte Fallmanager eingesetzt werden, die individuell beraten können. Sie sollten die Betroffenen vor allem ermutigen und mit ihnen gemeinsam gegen die Resignation ankämpfen.

Beschimpfungen sind völlig fehl am Platz.

Wolfgang Riewe

Dieser Beitrag wurde am 25.1.2010 um 14.16 Uhr veröffentlicht.

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