Synode
Abstimmen!

Gesetzesvorlage. Da ist Fachwissen gefragt. Kann ein Problem werden, wenn man Laie ist ... Foto: gmh
Wow! Da fährste zur Landessynode einer hier nicht näher genannten kleinen, sehr kleinen Landeskirche in ein wunderschönes Städtchen der ländlichen Provinz und denkst: Ha, naja, Landessynode. Da musst du dich einfach ein bisschen konzentrieren und wirst den Tag dann schon überstehen.
Aber dann! Statt trockener Erörterungen und dröger Finanzdiskussionen gibt es: echte Unterhaltung!
»Dieses Gesetz regelt die Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der Planungen, die nach Paragraph 12 b, den es dann nicht mehr gibt, wenn Sie jetzt entsprechend abstimmen, von dem gemeinsamen Gerichtshof der Einwohnerinnen und Einwohnern vom Mars in den nächsten Jahren vermutlich vorgelegt werden könnte, wenn die Schiedskommission der UEK, die sich inzwischen per Kirchengesetz der EKD aufgelöst hat, kein Einspruchsverfahren anhängig machen würde – vorausgesetzt, Sie widersprechen zwischenzeitlich nicht ausdrücklich und mit Zweidrittelmehrheit per Verfahrensänderungsgesetz. Das können Sie natürlich jederzeit tun.«
Was den Mitgliedern der Landessynode – immerhin höchstes Leitungsgremium besagter (aber nicht genannter) Landeskirche – gerade zur Abstimmung vorgelegt wird, ist damit natürlich nicht exakt im Wortlaut widergegeben. (Achtung, Juristen. Aufgepasst! Bevor Ihr gleich zur Verleumndungsklage schreitet – beachtet den vorhergehenden Halbsatz: NICHT exakt im Wortlaut widergegeben.)
Aber auf den durchaus interessierten Beobachter haben die Worte gefühlt den gleichen Eindruck wie eine Staubsaugerbedienungsanleitung auf Althebräisch.
Die Landessynodalen müssen das ähnlich empfinden.
Nach der vermutlich juristisch hundertprozentig korrekten Erklärung der Gesetzeseinbringerin breitet sich Ratslosigkeit aus. Aussprache gewünscht? Äh, öh ... was genau kann man da eigentlich nachfragen? Einer meldet sich dann doch verzagt zu Wort: »Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, können wir doch jederzeit wieder alles rückgängig machen, was wir gerade beschließen sollen?«
Fragender Blick in Richtung der Fachjuristin.
Die nickt. Erleichterung. Okay, dann können wir ja jetzt beschließen.
Puh. Respekt vor dem Amt und der Verantwortung der Synodalen. Sie müssen über Dinge abstimmen, die oft hochkomplex, sehr speziell und dem Laien kaum einmal unmittelbar einsichtig sind. Was man dafür braucht? Bereitschaft zum Verdauen kapitelweiser Erklärungstexte, Frustrationstoleranz – und wohl auch ne Menge Gottvertrauen
gmh
Dieser Beitrag wurde am 1.7.2011 um 12.41 Uhr veröffentlicht.
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| gumma schrieb am 01.07.2011 13:22: Naja, mit dem Rückgängigmachen ist das so eine Sache! Man denke nur an die intergalaktische Schnellstraße der Vogonen ... da war das Einspruchverfahren auch juristisch korrekt - und schwups! - weg waren sie, die Erdlinge ... (Wer nicht weiß, worum es geht: Googelt doch mal "Per Anhalter durch die Galaxis") ;-) |
| Glybyrne schrieb am 01.07.2011 15:15: ich versteh einfach nicht wie ihr so respektlos mit solchen sachen umgehen könnt schließlich handelt es sich hier um unsere heilige kirche und die will sogar mit dem mars kooperieren. mehr respekt also! |
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